Gericht schickt richtiges Urteil nicht zu - was tun?

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PeeDee
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#1

24.04.2008, 15:00

Es gab schon in Oktober 2007 einen Scheidungstermin, bei dem wurde auf Rechtmittel verzichtet, sodass wie das Urteil naturgemäß dann ja direkt mit Rechtskraftvermerk zugeschickt bekommen.

Bei Gericht läuft in dieser Sache allerdings alle so schief, dass wir schon fast nicht mehr daran glauben, dass das Zufall sein soll...

Als erstes bekamen wir das Urteil OHNE Rechtskraftvermerk und mit falschen Anträgen und Entscheidungsgründen (Eheleute sollten seit 3 Jahren getrennt leben, lebten aber nur seit einem Jahr getrennt, was eine einvernehmliche Scheidung). Das haben wir so dem Geschrieben mit der Bitte um Berichtigung und Erteilung des Rechtskraftvermerks.

Dann haben wir das Urteil wieder OHNE RK-Vermerk bekommen und mit falschen Gründen, dafür waren die Anträge diesmal richtig... hat auch nur einen Monat gedauert. Wieder Schreiben ans Gericht, Berichtigung + Vermerk.

Nach einer Erinnerung und im Dezember kam dann Urteil wieder... KEIN RK-Vermerk, dafür jetzt aber auch Gründe richtig... Schreiben ans Gericht, an Vermerk erinnert.

Das Problem ist jetzt allerdings, dass wie BIS HEUTE noch kein richtiges Urteil haben... mittlerweile steigt mir die Mandantin (verständlicherweise, da sie das Original dringend für Versicherungen etc. braucht) wöchentlich Montags aufs Dach. Ich hab schon 5 Mal an dieses Urteil erinnert, bei Gericht angerufen, Cheffe vorbeigeschickt... NICHTS wirkt, es wird einfach ignoriert.
Langsahm aber sich hab ich auch keine Geduld mehr... eigentlich hab ich die schon seit 2 Monaten nicht mehr!

Aber WAS tun??
Dienstaufsichtsbeschwerde? Erinnerung?
Muster??
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iam
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#2

24.04.2008, 15:02

Drohen mit Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde wirkt manchmal Wunder.
iam
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#3

24.04.2008, 15:03

Fristsetzung nicht vergessen
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Curry
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#4

24.04.2008, 15:06

Also das kann ja gar nicht angehen. Was sind das für Leute bei Gericht. Da würd ich mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde drohen.
Curry

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Smilie
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#5

24.04.2008, 15:10

Würde ich auch machen. Dann einfach ne Frist setzen und wenn dann immer noch nichts passiert ernst machen. Das kanns ja nu nich sein!!!!
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

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#6

24.04.2008, 15:21

Eventuell auch auf mögliche Schäden der Mandantin hinweisen, mehr fällt mir gerade nicht ein, aber vielleicht kann sie dadurch ja auch nicht den Steuerklassenwechsel eintragen lassen. Wenn sie bisher in V war, müßte sie durch die Scheidung ja in eine günstigere Klasse kommen.
secret72

#7

24.04.2008, 15:25

Würde ich auch so machen. Anschreiben, kurze Frist setzen und Beschwerde androhen. Vielleicht sogar schreiben "Sollte diese Frist wiederum fruchtlos verstreichen, werden wir die in Kopie beigefügte Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen."
Nillepu

#8

24.04.2008, 15:45

Wir hatten auch mal so eine Sache. Wir haben unmittelbar an den Direktor des AG geschrieben, das hat auch Wunder bewirkt, schwupps innerhalb von ein paar Tagen lag das Urteil mit RK bei uns im Gerichtsfach!
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PeeDee
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#9

24.04.2008, 15:51

Unglaublich find ich das allerdings auch... allerdings bin ich mit der Dienstaufsichtsbeschwerde doch ein bisschen vorsichtig das das unsere "Stamm-Familienrichterin" ist und ich schätze mal, das wäre nicht sooo hilfreich wenn man die, bzw. die Servicekräfte :wink: ärgern würde.

Wobei ich auch finde, dass das nicht angeht, dass die trotz diverser Hinweise, Erinnerungen etc. es einfach nicht schaffen ein fehlerfreies Urteil zu erstellen.

Cheffe war sogar schon beim Direktor des AG und gebracht hats nichts.
Ich weiß einfach nicht, was da los ist und an solche Zufälle mag ich ehrlich gesagt nicht glauben, ich hoffe nur.
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#10

24.04.2008, 15:53

Falls das nicht zu sehr ins Detail geht: wieso hat es denn nicht einmal etwas gebracht, daß Dein Chef beim Direktor des AG war? :shock:
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