Gericht schickt richtiges Urteil nicht zu - was tun?

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PeeDee
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#11

24.04.2008, 16:00

Frag mich nicht, wahrscheinlich war Cheffe zu nett oder die haben gleichzeitig wieder nen Kaffee getrunken...
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Nillepu

#12

24.04.2008, 16:19

Na wenn es noch nicht mal was bringt, dass cheffe unmittelbar dorthin geht, dann weiss ich es auch nicht!
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Pepsi
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#13

24.04.2008, 21:14

ganz kurz: Mandantin hinschicken oder selbst hinfahren
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PeeDee
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#14

03.06.2008, 09:17

Sooo... wieder über ein Monat vergangen und nichts passiert... außer, dass die Mandantin von mir einen eigenen Wartestuhl bekommen hat :wink:

Jetzt möchte Cheffe aber endlich, dass eine Dienstaufsichtsbeschwerde gemacht wird!
Leider hab ich kein Muster davon.
Hab nur eins von einer in der ZV gegen den GVZ, aber das passt nicht.

Hätte jemand ein Muster für mich??
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FreddyB

#15

03.06.2008, 09:28

Wir hatten auch so nen ähnlichen Fall, hat über ein halbes Jahr gedauert, bis das Urteil mit Rechtskraftvermerk bei uns war. Mdt. war wieder schwanger von neuem Mann und wollte das Urteil vor Entbindung noch haben. Hab etwas auf die Tränendrüse gedrückt und ständig bei Gericht angerufen. Hat dann aber grad so hingehauen.

Die Begründung bei Gericht war, dass sie momentan unterbesetzt sind und noch viel ältere Akten bei ihr auf dem Schreibtisch liegen und sie ja nur eine Halbtagskraft ist .......

Ich drück dir die Daumen, dass das bald was wird.
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Mr.Black
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#16

03.06.2008, 09:31

Habt Ihr da schon mal direkt angerufen? Papier ist geduldig. Und dann auch gleich einmal Fragen wie diese Schlamperei zu erklären ist. Ich hätte glaube ich auch Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt.

Ihr wollt es Euch nicht mit der Richterin verderben? Was soll denn passieren? Will Sie künftig Eure Urteile falsch und ohne RK Vermerk übersenden? HaHa..

Übrigens könnte auch Eure Mandantin Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen und ggF. auch Schadenersatz gelten machen.
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
HIMI
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#17

03.06.2008, 09:31

eigentlich ganz einfach:

... wird Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht. Trotz zahlreicher Sachstandsanfragen (Anlagen) liegt uns das ...Urteil vom sowieso immer noch nicht vor.


Mehr brauchst Du nicht - die diversen Berichtigungsanträge, Sachstandsanfragen und Telefonnotizen, die es vermutlich gibt, untermauern das ganze hinreichend - schon gar brauchst Du niemanden als Verursacher zu nennen, die Dienstaufsicht prüft das ganze ohnehin durch. Das muß nämlich gar nicht an der Richterin liegen sondern könnte auch sehr gut an der Geschäftstelle liegen.
ich glaub mich knutscht ein Elch
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PeeDee
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#18

03.06.2008, 09:35

HIMI
:thx
Vor allem für den Tip, dass ich keinen Namen nennen muss!!
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Nillepu

#19

09.06.2008, 13:26

Sag einmal habt Ihr das Urteil jetzt oder immer noch nicht??
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PeeDee
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#20

09.06.2008, 13:53

Immer noch nicht, aber immerhin schon Nachricht von der DA-Bescherde...
Der Direktor des AG schreibt, dass er erst was machen kann, wenn die Akte wieder da ist und das wäre wohl erst in 3 Wochen :twisted:
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