Gericht fordert Akte von uns - wer zahlt?

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Muschel
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#1

01.06.2017, 15:57

Hallo, uns liegt in einer Angelegenheit die staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakte vor, dem Gericht der I. Instanz aber nicht. Da die Akteneinsicht über die STA dem Gericht zu lange dauert (weil die gerade beim Generalstaatsanwalt liegt) bat das Gericht uns, Ihnen eine Kopie der Akte zuzusenden.

Wer kommt für die Fotokopiekosten auf?
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
mrsgoalkeeper
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#2

01.06.2017, 15:59

Interessante Frage. :mrgreen:

Aber warum schickt Ihr nicht Euren Auszug zum Gericht. Sollen die doch kopieren und zurückschicken :pfeif
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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Muschel
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#3

01.06.2017, 16:01

Wenn das gehen würde, wäre das natürlich eine Variante.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
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#4

01.06.2017, 16:20

mrsgoalkeeper hat geschrieben:Interessante Frage. :mrgreen:

Aber warum schickt Ihr nicht Euren Auszug zum Gericht. Sollen die doch kopieren und zurückschicken :pfeif
Gute Idee :lol: :lol: :lol:
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Anahid
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#5

01.06.2017, 16:23

Die Kosten für die Fotokopien sind voll erstattungsfähig, da vom Gericht angefordert. Die können also bei einer Kostenfestsetzung mit gegen die Gegenseite geltend gemacht werden.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#6

01.06.2017, 16:31

Anahid hat geschrieben:Die Kosten für die Fotokopien sind voll erstattungsfähig, da vom Gericht angefordert. Die können also bei einer Kostenfestsetzung mit gegen die Gegenseite geltend gemacht werden.
Was voraussetzen würde, dass man den Prozess gewinnt. Sofern man unterliegt, müsste der Mandant zahlen. Der wird sich bedanken :mrgreen:
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Anahid
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#7

01.06.2017, 16:51

Das ist aber doch nichts Neues, dass dann, wenn vom Gericht irgendetwas veranlasst wurde (oft genug zu sehen bei Fehlentscheidungen beim Erlass eines KFB, wo dann Rechtsmittel einzulegen ist), am Ende eine der Parteien die Kosten dafür zu tragen hat.
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#8

01.06.2017, 17:08

Risikofreier ist, bei Gericht anzurufen und zu fragen, ob sie die Akte binnen kurzer Frist kopieren wollen. Dann braucht man sich mit den Kosten erst gar nicht zu befassen und hat auch nur wenig Arbeit. Ansonsten wie Anahid.
~ Grüßle ~
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#9

01.06.2017, 19:30

Was denn nu? In der Überschrift steht "..fordert" und im Text steht "bat uns das Gericht".

Was für eine Sache, was für ein Gericht, Heimatgericht, fremdes Gericht...?

Wenn es das eigene ist, macht man einen Termin, fährt mit Akte hin und wartet in der Zeit wo die GS kopiert in der Kantine mit einem Kaffee.
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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#10

02.06.2017, 10:03

Erst einmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Ob nun fordert oder bat kommt ja letztendlich auf dasselbe raus. Haben wollen Sie sie.
Da das Gericht 44 km von unserem Kanzleisitz entfernt ist, wäre hinfahren mit weiteren Kosten verbunden.
Ich werde, wie von 13 vorgeschlagen, bei Gericht anrufen und fragen ob sie die Akte kopieren.
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