Hallo zusammen
Ich muss hier mal ganz dumm fragen, weil wir damit bislang nichts zu tun hatten, aber letztens in einem Eilverfahren eine Schutzschrift der Gegenseite vorlag.
In einer Zeitschrift hatte ich gelesen, dass sich die RAe im Schutzschriftenregister informieren sollen. Allerdings, wenn ich auf die Seite zum Schutzschriftenregister gehe, dann steht dort, dass die Recherche nur für bestimmte Gerichtsbedienstete erlaubt ist. Einen Punkt, wo sich RAe für einen Zugriff darauf registrieren lassen können, habe ich auch nicht gefunden.
Ich frage mich jetzt halt, müssen wir oder macht es Sinn, sich vor einem (oder jedem?) Eilverfahren im Schutzschriftenregister zu informieren (wie, wenn man sich dafür nicht registrieren kann?), ob bereits eine Schutzschrift eingereicht wurde? Oder prüft das grundsätzlich das Gericht, NACHDEM wir den Eilantrag eingereicht haben?
Vielleicht kann mich ja mal wieder einer von euch schlauen Köpfen erleuchten
Schon mal vielen Dank und bis später
Generelle Fragen zum Schutzschriftenregister
- sunny84
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- Beruf: gelernte RA-Fachangestellte, jetzt Justizbeschäftigte
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Also ob der RA sich selber informieren muss, weiß ich nicht. Hier wird aber automatisch bei Eingang einer einstweiligen Verfügung geprüft, ob eine Schutzschrift vorliegt. Vielleicht hilft dir das schonmal ein bißchen weiter.
"When the day shall come that we do part, if my last words are not "I love you", ye'll ken it was because I didna have time."
Jamie Fraser - The Fiery Cross/Diana Gabaldon
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