Hallo ihr Lieben,
ich habe da mal wieder eine Frage.
Folgende Problematik:
Wir haben Klage eingereicht über 5.309,90 EUR
dann Zurücknahme über die Höhe der Forderung über 3.474,68 EUR und gleichzeitige
Erweiterung um 3.818,89 EUR.
Jetzt soll ich abrechnen. Wie hoch ist nun der Gegenstandswert und die Gebühren dazu?
Liebe Grüße
Franzi
Gegenstandswertberechnung bei Zurücknahme und Erweiterung
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- Anahid
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Erst 5.309,90 € und dann 5.654,11 €. Hinsichtlich der Gebühren dazu müsste ich aufgrund Deiner ausführlichen Wiedergabe des Verfahrensverlaufs meine Glaskugel befragen.
Abgesehen davon kannst Du dann ja jetzt mit den Gegenstandswerten selbst eine Abrechnung fertigen und diese zur Diskussion ins Forum schreiben. Allerdings muss dann immer noch der Verfahrensgang mitgeteilt werden, damit das jemand prüfen kann. Rechnungen werden hier eigentlich nie vorgegeben, sondern immer diskutiert.
Abgesehen davon kannst Du dann ja jetzt mit den Gegenstandswerten selbst eine Abrechnung fertigen und diese zur Diskussion ins Forum schreiben. Allerdings muss dann immer noch der Verfahrensgang mitgeteilt werden, damit das jemand prüfen kann. Rechnungen werden hier eigentlich nie vorgegeben, sondern immer diskutiert.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Mariposa2
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Bei deiner Berufserfahrung bist du doch bestimmt schon sehr versiert im Umgang mit Glaskugeln ... Die meisten Anwälte setzen diese Fähigkeit doch in der Regel voraus und verlangen einen entsprechend virtuosen Umgang mit dieserAnahid hat geschrieben:Hinsichtlich der Gebühren dazu müsste ich aufgrund Deiner ausführlichen Wiedergabe des Verfahrensverlaufs meine Glaskugel befragen. .
Zur Thematik ist Anahid nichts hinzuzufügen. Ohne genauen Verfahrensverlauf kann man keine verlässlichen Aussagen tätigen, da z. B. die Höhe der Terminsgebühr davon abhängt, wann die teilweise Rücknahme der Klageforderung stattgefunden hat.