Fristverlängerungsantrag

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Juty
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#1

24.07.2017, 13:42

Huhu! Ich stehe gerade auf dem Schlauch...
Frist zur Berufungserwiderung lief am 22.07., also heute 24.07. ab. Ich stelle Verlängerungsantrag um 2 Wochen. Rechne ich jetzt als neues Fristende die 2 Wochen ab 22. oder ab 24.7.?
Danke
Juty
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#2

24.07.2017, 13:54

... hat sich erledigt, da die Frist eh am Montag erst abläuft!!!!
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Anahid
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#3

24.07.2017, 15:34

Trotzdem sollte die Frage vielleicht beantwortet werden. Die Frist würde ab 22.07.2017 berechnet. Fällt aber dann in Deinem Fall wieder in ein Wochenende, sodass dann der Montag wieder das relevante Datum ist. Aber....kommt der Chef z.B. und sagt, Frist um 10 Tage verlängern, dann wäre der Fall anders. Von daher solltest Du schon wissen, ab wann man eine Fristverlängerung berechnet. ;)
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Lori79
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#4

16.05.2018, 12:17

Hallo, d.h. die erneute Fristverlängerung berechnet man ab dem ersten Fristablauf also aus.
Wir haben eine Berufungsbegründungsfrist die läuft am 21.05.18 = Pfingsten, also Ablauf 22.05 soll ein Monat Fristverängerung beantragen, d.h. 21.06.
Danke
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mücki
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#5

16.05.2018, 12:24

Lori79 hat geschrieben:Hallo, d.h. die erneute Fristverlängerung berechnet man ab dem ersten Fristablauf also aus.
Wir haben eine Berufungsbegründungsfrist die läuft am 21.05.18 = Pfingsten, also Ablauf 22.05 soll ein Monat Fristverängerung beantragen, d.h. 21.06.
Danke
Warum schreibst du nicht einfach
... beantragen wir die Frist zur Begründung der Berufung bis zum 21.06.2018 einschließlich zu verlängern?

Aber grundsätzlich hast du Recht, eine Fristverlängerung sollte man immer ausgehend vom Ablauf des "vorhergehenden" Fristablaufs berechnen.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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