Hallo,
mich würde mal Folgendes interessieren:
Wenn Ihr ein Schreiben vom Gericht bekommt (SS-Datum z. B. 17.06.2011) mit einer Frist von zwei Monaten, dann schreibt ihr doch in eurem Kalender ab Eingang des SS eine Frist von zwei Monaten ein, also Frist 17.08.2011. Richtig?
So, angenommen der Anwalt unterschreibt das Empfangsbekenntnis aber erst 5 Tage später, also am 22.08.2011: endet dann die Frist wirklich erst am 22.08.2011 oder drei Tage nach SS-Datum, also am 19.08.2011?
Das verstehe ich nicht ganz. Ich hatte mal gelesen, dass ein Schreiben als zugestellt gilt, drei Tage nach SS-Datum??
Wann zählen die drei Tage nach SS-Datum (wenn es das überhaupt gibt, weiß nicht mehr, wo ich das gelesen hatte) und wann zählt das EB-Datum?
Fristende: Datum Empfangsbekenntnis/drei Tage nach SS-Datum?
- LuzZi
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Man sagt, dass ein Brief 3 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt gilt. Ist in der Regel im Verwaltungsrecht so. Darum heben wir immer die Briefumschläge auf, die Behörden notieren die Fristen meist anders.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Also muss ich das mit den drei Tagen nur beachten, wenn kein Empfangsbekenntnis dabei ist?
- LuzZi
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Man kann das m. E. nicht pauschalisieren. Ich mache das z. B. nur bei irgendwelchen Schreiben mit Fristsetzung/Bescheiden von Behörden so. Wenn wir vom Gericht ein Schreiben bekommen ohne EB, in welchem eine Frist von 2 Monaten gesetzt ist, dann notier ich 2 Monate ab Zugang, nicht 3 Tage ab Absendung, zumal vieles bei uns über´s Gerichtsfach geht.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
- Pisten_huhn83
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Wir machen das so wie LuzZi. Ich wusste das mit dieser drei-Tage-Frist bei Behörden nicht, so dass ich einmal eine Frist vom Versorgungsamt falsch notiert hatte. Bin vom Eingang des Schreibens ausgegangen...jetzt weiß ich das mit der drei-Tage-Regel:)
Liebe Grüße
das Pisten-huhn
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