Frist bei Einleitung streitiges Verfahren

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Melanie
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#1

03.02.2012, 08:40

Hallo,
gegen MB wurde Widerspruch erhoben. Welche Frist ist jetzt zu beachten, um das streitige Verfahren zu beantragen. Wir würden uns nämlich gerne noch mit dem streitigen Verfahren Zeit lassen.
Viele Grüße

Melanie :pcwink
gkutes

#2

03.02.2012, 10:40

hier ist nur die Verjährung zu beachten.
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Melanie
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#3

03.02.2012, 11:16

Das bedeutet, dass auch gerichtlicherseits keine Fristen zu beachten sind. Also könnte ich -etwas übertrieben- nach 2 Jahren das streitige Verfahren beantragen und die Akte wird dann vom Gericht wieder hervorgeholt?
Viele Grüße

Melanie :pcwink
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