Freistellung = Kündigung?

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SonjaBlum
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#1

29.10.2007, 13:39

Hallo Ihr Lieben,

eine arbeitsrechtliche Frage habe ich. Ist denn eine Freistellung des Arbeitnehmer gleichzusetzen mit einer regulären Kündigung?

Der Betrieb ist pleite und hat 5 Monatsgehälter nicht gezahlt. Nun will er den Mitarbeiter freistellen.

Danke schön
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charly03
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#2

29.10.2007, 13:43

Hmm.. direkt auf deine Frage kann ich dir nicht antworten, kenne nur Freistellungen, wo eine Kündigung ausdrücklich enthalten ist.

Aber wer bitte bleibt nach 5 ungezahlten Monatsgehältern noch in seinem Betrieb? Und dann noch ne Freistellung? Bis die Firma wieder Geld hat oder wie? Hört sich alles ganz schön mysteriös an...
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*

Liebe Grüße, charly03 Bild
QueenMum

#3

29.10.2007, 13:43

Wenn das das gleiche wäre, würde es doch auch gleich heißen *gg

Eine Freistellung ist NICHT dasselbe wie eine Kündigung. Denn hier wird der Arbeitnehmer nur von seiner Pflicht seine Arbeitsleistung zur Verfügung zu stellen und den Weisungen des Arbeitgebers Folge zu leisten freigestellt.

Andersrum hat der Arbeitgeber jedoch immernoch die Pflicht dem Angestellten den vereinbarten Lohn / das vereinbarte Gehalt zu zahlen.

Vielleicht meint der Arbeitgeber eures Mandanten, dass es dann nicht so schlimm wäre, wenn er kein Gehalt mehr zahlt :-)

Weiß man ja nicht. Für Fragen, die weiter in die Tiefe der Materie gehen, würde ich dir aber dringend empfehlen, deinen Chef anzuboren. Der hat das schließlich studiert ;-)
Kordu

#4

29.10.2007, 13:47

QueenMum hat geschrieben:Wenn das das gleiche wäre, würde es doch auch gleich heißen *gg

Eine Freistellung ist NICHT dasselbe wie eine Kündigung. Denn hier wird der Arbeitnehmer nur von seiner Pflicht seine Arbeitsleistung zur Verfügung zu stellen und den Weisungen des Arbeitgebers Folge zu leisten freigestellt.

Andersrum hat der Arbeitgeber jedoch immernoch die Pflicht dem Angestellten den vereinbarten Lohn / das vereinbarte Gehalt zu zahlen.

Vielleicht meint der Arbeitgeber eures Mandanten, dass es dann nicht so schlimm wäre, wenn er kein Gehalt mehr zahlt :-)

Weiß man ja nicht. Für Fragen, die weiter in die Tiefe der Materie gehen, würde ich dir aber dringend empfehlen, deinen Chef anzuboren. Der hat das schließlich studiert ;-)
Schön geschrieben! Daher: :dafuer
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Tine1978
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#6

29.10.2007, 15:19

Ich würde als Mitarbeiter den Arbeitgeber unter Fristsetzung zur Zahlung auffordern und bei Nichteinhaltung der Frist die Kündigung meinerseits androhen und im Falle der Nichtzahlung auch fristlos kündigen.

Wer nach 5 nicht gezahlten Monatsgehältern da noch arbeitet, sollte aufpassen, daß es nicht noch mehr werden.

Freistellung ist sonst wohl aus Sicht des Mitarbeiters besser als Kündigung, da er von seiner Leistung freigestellt ist, indes der Arbeitgeber nicht von seiner. Aber ob dann noch mit Geld zu rechnen ist, ist wohl eher fraglich.
eve

#7

29.10.2007, 16:03

Bei der Freistellung würde ich unbedingt darauf achten, dass sie widerrufbar ist; andernfalls könnte der AN Probleme im Zusammenhang mit der Krankenversicherung sowie Bundesagentur für Arbeit haben. Also unbedingt darauf achten.

Aber das zu prüfen sollte Aufgabe des Anwaltes sein .
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Strubbel
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#8

29.10.2007, 16:10

:zustimm

Eine Freitstellung wird ja auch meist mündlich ausgesprochen, während eine Kündigung zwingend schriftlich erfolgen muss.
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
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