Freistellung für Nebenkläger

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SunshineDaria

#1

07.05.2008, 15:15

Hallo zusammen!

Ich hätte eine Frage:

Wird der Nebenkläger am Tag der mündlichen Verhandlung vom Arbeitgeber freigestellt oder muss er Urlaub nehmen?
Wird er bezahlt oder bekommt er eine Art Entschädigung?

Viele Grüße & Danke

die Daria
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sunshine24
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#2

07.05.2008, 21:50

Ich bin mir zwar nicht sicher, aber ich denke nicht, dass er an diesem Tag freigestellt wird oder gar eine Entschädigung bekommt. Da man ja nicht Nebenkläger sein muss, sondern das selbst beantragen kann.

Das JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz) gilt nur für Zeugen, Sachverständige und ehrenamtliche Richter.

--> Kläger und Beklagte bekommen ja auch keine Entschädigung.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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