Fragen zum Verkehrsrecht

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ellimorelli
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#1

20.03.2012, 12:11

Hey :wink1

ich hab demnächst ein Vorstellungsgespräch in einer Kanzlei die wohl überwiegend mit Verkehrsrecht zu tun hat.

Ganz fremd ist mir das Thema nicht und ich hab die ein oder andere verkehrsrechtliche Angelegenheit auch schon mal abgerechnet, aber so alltäglich hab ich nichts damit zu tun.

Ich wäre daher sehr dankbar, wenn mir gesagt werden könnte, welche Besonderheiten es im Vekehrsrecht gibt, was anderes zu machen ist als bei normalen zivilrechtlichen Angelegenheiten.

Vielen lieben Dank schon jetzt dafür
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grommelie
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#3

21.03.2012, 12:12

Spontan fällt mir ein, dass sich die entstehenden Gebühren in Verkehrsunfallsachen - anders als im sonstigen Zivilverfahren - nach dem regulierten Betrag ergeben. Mehr will mir gerade nicht einfallen, wobei ich gestehen muß, dass ich schon einmal über die Fragestellung nachgedacht habe :?
alexandras
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#4

21.03.2012, 15:10

Hallo,

was mir gerade zum Verkehrsrecht einfällt ist, dass es manche Kfz-Haftpflicht Versicherungen auch gerne mal auf eine Klage ankommen lassen, bevor sie regulieren. Nachdem die Klage eingereicht ist, wird ganz schnell gezahlt. Manche Versicherungen machen das, weil sie sich denken, der Geschädigte könne sich die Klage nicht leisten.

LG
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sunny84
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#5

21.03.2012, 15:15

Spontan fällt mir ein, dass sich die entstehenden Gebühren in Verkehrsunfallsachen - anders als im sonstigen Zivilverfahren - nach dem regulierten Betrag ergeben.
Na ja, die Gebühren entstehen schon aus dem ingesamt geltend gemachten Wert. Allerdings ist die gegnerische Haftpflichtversicherung lediglich verpflichtet, die Gebühren aus dem regulierten Wert zu erstatten. Die Differenz muss dann beim Mdt./RSV geltend gemacht werden.
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beauty80

#6

21.03.2012, 17:35

ellimorelli....habe auch schon einer Verkehrsrechtskanzlei in Thüringen gearbeitet...die Frage ist jetzt....ist mit Verkehrsrecht eher das Verkehrsstrafrecht gemeint oder der Zivilrechtsbereich?
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Artemis
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#7

21.03.2012, 20:54

sunny84 hat geschrieben:Na ja, die Gebühren entstehen schon aus dem ingesamt geltend gemachten Wert. Allerdings ist die gegnerische Haftpflichtversicherung lediglich verpflichtet, die Gebühren aus dem regulierten Wert zu erstatten. Die Differenz muss dann beim Mdt./RSV geltend gemacht werden.
:zustimm

Es gibt bei der Regulierung auch die Möglichkeit, dass die Haftpflichtvers. den Schaden gemäß Gutachten/Kostenvoranschlag reguliert, dann allerdings nur den Nettobetrag. Dann kann man allerdings die Reparatur auch noch innerhalb einer Frist nachweisen (Rechnung reicht) und bekommt den Rest zum tatsächl. Reparaturwert noch ausgezahlt. Oder man lässt schätzen, reparieren und gleich den Bruttobetrag regulieren. Aber viele kennen ja einen, der einen kennt, der das günstiger als die WErkstatt schafft... Und um den Leuten nicht noch mehr Geld als nötig in den Rachen zu werfen, haben die Versicherer sich das mit der Nettoregulierung ausgedacht. 19 % sind eben 19 %...
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ellimorelli
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#8

22.03.2012, 09:23

sunny84 hat geschrieben:
Spontan fällt mir ein, dass sich die entstehenden Gebühren in Verkehrsunfallsachen - anders als im sonstigen Zivilverfahren - nach dem regulierten Betrag ergeben.
Na ja, die Gebühren entstehen schon aus dem ingesamt geltend gemachten Wert. Allerdings ist die gegnerische Haftpflichtversicherung lediglich verpflichtet, die Gebühren aus dem regulierten Wert zu erstatten. Die Differenz muss dann beim Mdt./RSV geltend gemacht werden.
kannst du mir dazu ein Beispiel geben?
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beauty80

#9

22.03.2012, 10:10

angenommen du machst insg. Schäden i.H.v. 20 TEUR geltend...die Haftpflicht reguliert aber am Ende nur 15 TEUR, dann trägt sie auch nur die Gebühren aus einem Streitwert i.H.v. 15 TEUR, die Differenz, also Gebühren aus einem Streitwert von 5 TEUR machst du dann bei der RSV/Mdt geltend.....

macht die Kanzlei eher Verkehrsbußgeld und Verkehrsstrafrecht oder hauptsächlich VKU???

liebe Grüße
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sunny84
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#10

22.03.2012, 10:30

die Differenz, also Gebühren aus einem Streitwert von 5 TEUR machst du dann bei der RSV/Mdt geltend.....
Da muss ich nochmal berichtigen:
Du rechnest gegenüber dem Mandanten die Gebühren aus dem vollen Streitwert ab, in obigem Beispiel wären das also 20TEUR und ziehst dann am Ende die Zahlung der gegn. HV ab.
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