Forderungsverkauf (Titel) an Inkassounternehmen

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Oggymausi
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 53
Registriert: 16.01.2008, 19:14
Wohnort: Gelsenkirchen
Kontaktdaten:

#21

09.05.2008, 21:08

Juhu... ich arbeite seit neustens in einen solchem Unternehmen :D
StineP

#22

09.05.2008, 21:28

Dann erzähle mal.

Hast du Ahnung vom Fach? Ich muss derzeit rausfinden, ob Forderungen von Krankenhäusern gegen Krankenversicherungen (zB Pflegegeld etc) abgetreten werden können.
Oggymausi
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 53
Registriert: 16.01.2008, 19:14
Wohnort: Gelsenkirchen
Kontaktdaten:

#23

09.05.2008, 21:35

Also leider habe ich das tolle RA-Mirco nicht mehr :( das Rechnungs-Schreib-System entzieht sich mir bis jetzt vollens... auch so komplett neues System. Bin auch gerade in der Eingewöhnungsphase... aber dadurch das man sich da total auf die Forderungen bezieht, zieht man die schlechte Zahlungsmoral natürlich geballt. Das Factoring für Rechtsanwälte ist ja realtiv neu... mom. haben wir auch nur ca. 20 RAe in unserer Liste... aber bist halt auch ständig dabei Mahnläufe zu prüfen, Rechnungen zu schreiben, sich mit der RSV, den Mandanten, Ratenzahlungsverträgen ect. rumschlagen und sonst eigentlich alles was der Rechtsanwalt auch noch macht, ist ja die Rechtsabteilung des Unternehmens wo ich bin.

Naja könnte ich dir erst am Dienstag beantworten, weiß nur die Firma auch von Krankenkassen abrechnet... müsste da mal rumfragen... die wissen das bestimmt.
StineP

#24

10.05.2008, 07:45

Das wäre der Oberhammer. Ich hatte schon nen Beitrag eröffnet, aber geantwortet hat bisher keiner.

Ich hab schon im Kommentar geguckt, da steht ja, dass Forderungen nur abgetreten werden können, wenn

1. sie nicht höchstpersönlich sind (fällt hier ja weg)
2. wenn der Inhalt der Forderung durch die Abtretung nicht geändert wird (fällt auch weg)
3. wenn sie vertraglich nicht ausgeschlossen ist (in den einschlägigen Gesetzen über die Krankenhausfinanzierungen konnte ich dergleichen nicht finden)
und wenn sie
4. nicht der Pfändung unterworfen sind... (sind ja soziale Leistungen.. eigentlich sind sie unpfändbar... aber ich weiß nicht, ob das hier bei Krankenkassen auch so auszulegen ist... In der ZPO steht ja vorrangig Schuldner und Sicherung Lebensunterhalt usw... Kann mir nicht vorstellen, dass man das auf die Krankenversicherungen auch so anwenden kann/muss).
altasi
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 2
Registriert: 26.04.2017, 12:21
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#25

14.08.2017, 16:12

Hallo,

ich habe hier mal eine Frage: meine Chefin hat gegen 2 Schuldner (als Gesamtschuldner) jeweils zwei Titel (VB und KFB über ZV-Kosten). Der eine Schuldner hat im März 2016 die Vermögensauskunft abgegeben, der andere nach hiesigem Kenntnisstand noch nicht.
Da meine Chefin diesen Schuldnern nun bereits seit 2013 hinterherläuft und kein Geld mehr in die Akte stecken will, überlegt sie jetzt, die Forderung abzutreten oder zu verkaufen.

Habt Ihr eine Ahnung, ob das auch mit Einzelforderungen (diese liegt bei insgesamt ca. 1.200,00 €) geht und wenn ja, wie läuft der Verkauf ab, über wen wickelt man ihn am besten ab und wie viel Geld bekommt man tatsächlich dann rein?

Danke für Eure Antworten
Antworten