Fahrkosten PKH-Beiordnung ohne Einschränkung

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samara
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#1

23.08.2010, 12:56

Hallo! Ich habe eine Aufgabe bekommen, alte Akten nach PKH-Beschlüssen durchzugucken und überprüfen, ob wir nicht irgendwo vergessen haben, die Fahrkosten im Wege der PKH-Abrechnung abzurechnen. Ich gehe davon aus, dass wenn PKH ohne Einschränkungen bewilligt wird, wir ohne weiteres die Fahrkosten auch bekommen.
Wenn ich falsch liege, dann sagt mir bitte Bescheid! Ich bin hier auf eine interessante Konstellation gestoßen: Wir haben mitten in dem Verfahren die Vertretung einer PKH-MAndantin übernommen. Der PKH-Beschluss ihrer ersten Anwältin lautete: Beiordnung zu den BEdingungen eines RA mit Sitz am Ort des Prozessgerichts. Wir wurden folgendermaßen beigeordnet: ...wird Beschluss vom .. dahingehend geändert. ...zu den BEdingungen eines in Meppen ansässigen RA. Die MA wohnte aber nicht in Meppen. Der Beschluss ist vom 31.07.2008. Besteht die Möglichkeit, diesen abzuändern?
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frischen79
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#2

23.08.2010, 14:35

Zu 1. Das ist richtig. Bein uneingeschränkter Beiordnung können Fahrtkosten UND Tage- und Abwesenheitgelder (nicht vergesssen!!!) berechnet werden.

Zu 2. Welches ist denn das Prozessgericht? Meppen?
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Aurora-Sun
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#3

23.08.2010, 14:44

Ich versteh den Teil nicht, wo du schreibstn du möchtest den Beschluss abändern weil eure MA nicht in Meppen wohnt!? Der Beschluss sagt doch lediglich dass ein RA mit Sitz am Ort des Prozessgerichts beigeordnet werden soll und wenn eure Kanzlei am Ort des Prozessgerichts sitzt warum willst du den Beschluss dann abändern??
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frischen79
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#4

23.08.2010, 14:49

Der aktuelle Beschluss lautet "...wird der Beschluss vom .. dahingehend geändert. ...zu den BEdingungen eines in Meppen ansässigen RA."

So wie ich es verstehe, ist eine Beiordnung zu Bedingungen eines ortsansässigen RA hier nicht erwünscht, da keine FAhrtkosten und TuAG berechnet werden können.

MMn hat der Wohnsitz des Mdt. mit der Abrechnung nix zu tun. Da liegt wie ich meine der Denkfehler.
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#5

23.08.2010, 14:54

:zustimm
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frischen79
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#6

23.08.2010, 15:00

:thx


Ich warte noch gespannt auf die Antwort der FS'in :) Wahrscheinlich sind wir schneller, als erwartet :lol:
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samara
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#7

23.08.2010, 15:26

Sorry, ich war in etwas anderes vertieft, bin jetzt aber wieder da. Die Sache ist die: Der Beschluss ist vom AG Meppen, dort war das Verfahren anhängig. Wir sitzen nicht in Meppen. Und die MA wohnt auch nicht in Meppen. Ich meine, dass wenn dort eine Einschränkung vorzunehmen ist, dann wenigstens vom WOhnort der MA. Man kann sie doch nicht verpflichten, nach Meppen zu fahren, um dort einen RA aufzusuchen. Unser Kanzleisitz ist auch nicht derselbe WOhnort wie der WOhnort der MA. Ich wollte aber lediglich wissen, ob es möglich ist, den Beschluss noch irgendwie anzugreigen (weil 2 Jahre vergangen sind). Und wenn ja - dann würde ich auch gerne von euch wissen, wie ihr meine Chancen bewertet (im HInblick auf die Tatsache, dass unsere MA nicht in Meppen wohnt)...
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