Ich hoffe ihr könnt mir helfen, habe im Netz leider nichts passendes gefunden.
Es geht um einen VU. Bzgl. des Unfallschadens wurden uns unsere RA Kosten von der gegnerischen Versicherung bereits voll erstattet.
In Bezug auf den Unfall wurde auch zuerst gegen unsere Mandantin polizeilich ermittelt wegen Körperverletzung. Dort haben wir sie auch vertreten. Es folgte eine Einstellung. Diese Tätigkeit haben wir mit der RSV unserer Mandantin abgerechnet. Mandant hatte aber SB i.H.v. 150,00 € welche sie selbst bezahlen musste. Muss diese die gegnerische Versicherung auch als Schadenersatz bezahlen? Ich meines das Ermittlungsverfahren war ja bezgl. des Unfalls und der Unfallversacher steht eindeutig fest. Finde leider nichts passendes.
Erstattung der SB durch Versicherung Unfallverursacher?
- Adora Belle
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Gibt auch nichts passendes. Wer sich im Ermittlungsverfahren verteidigen lässt, muss dafür selbst aufkommen. Diese Kosten sind nicht erstattungsfähig.
- Muschel
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Schade, hatte eigentlich was anderes erhofft weil der Geschädigte eines Unfalls so gestellt wird, als wäre der Unfall nicht passiert.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.)
- Adora Belle
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Aber Verteidigungskosten sind halt kein adäquater Schaden. Man erhält ja auch sonst nicht alle Aufwendungen ersetzt, die man aus Anlass des Unfalls tätigt.