Ermittlung des Geschäftsführers

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samara
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#1

22.11.2007, 16:58

Hi! Wie ermittle ich den Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG???
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LuzZi
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#2

22.11.2007, 17:00

Anrufen und fragen wäre wohl das Schnellste, oder ggf. im Internet (Homepage haben ja die meisten) gucken.

Oder hab ich die Frage nun falsch verstanden? :oops:
samara
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#3

22.11.2007, 17:03

Die haben Homepage, aber da steht nicht, wer der Geschäftsführer ist. Mit dem Anrufen - klar, und wenn sie dies nicht mitteilen?
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Curry
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#4

22.11.2007, 17:07

Wozu brauchst du das denn? Bei MB oder Klage reicht es, wenn du schreibst "vertr. d. d. GF".
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
samara
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#5

22.11.2007, 17:42

Echt? Ich dachte, man müsste den GF namentlich benennen in der Klage????
Janin

#6

22.11.2007, 17:47

also bei unseren klage bzw. mb müssen die gf namentlich bekannt gegeben sein. wusste ich auch nicht. rufe doch dort mal an und sage, dass du nen ss persönlich an den gf richten musst und brauchst dessen namen. mache ich auch immer so. die geben dir dann den namen.
StineP

#7

22.11.2007, 18:54

Ja, das ist bei uns auch. Vergiss nicht, dass du bei ner GmbH & Co. KG auch immer ne Komplementärin hast.

Am sichersten ist da HR-Auszug
rosa

#8

22.11.2007, 18:58

ja ich würde auch den hr-auszug holen.....und wir müssen den auch namentlich benennen....
Gast

#9

22.11.2007, 19:27

Also bei uns geht auch vertr. d. d. GF. Ansonsten wirklich Anrufen, wir bewerben uns dann immer, je nachdem, was für eine Firma das ist. HR-Auszug kann man auch online abrufen, da ist der Zeitaufwand nicht so groß
Gast

#10

22.11.2007, 19:46

Huhu,

kann sein das ich mich irre, aber haben Kommanditgesellschaften nicht nur persönlich haftende Gesellschafter und Kommanditisten, und keine Geschäftsführer? Ich erinnere mich daran das X auftritt als Geschäftsführer der XX GmbH diese wiederum als persönlich haftende Gesellschafterin der XX mbH & Co. KG.

Gruß
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