Erfahrungen mit dem Vollstreckungsportal

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Lori79
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#1

20.10.2017, 10:26

Hallo Ihr Lieben,
wir nutzen das Vollstreckungsportal nicht bzw. haben uns bislang nicht angemeldet (hier in der neuen Kanzlei). In der alten Kanzlei war ich mit der Vollstreckung nicht befasst. Ich weiß aber, dass meine ehemalige Kollegin sich immer wieder aufgeregt hat (ist aber auch schon ein paar Jahre her) und gesagt hat, dass dieser Portal nichts zu gebrauchen ist.
Würdet ihr eine Anmeldung empfehlen? Habt ihr Euch unter Euren eigenen Namen angemeldet und unter handelt über RAe... .
Ich weiß nicht warum, aber irgendwie tue ich mich mit sowas schwer :-(.
Dake
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#2

20.10.2017, 10:48

Die Auskunft ist ja kostenpflichtig, von daher, wenn Anmeldung, dann nur unter dem Namen der Kanzlei/des Anwalts. Ich selbst nutze das Vollstreckungsportal nicht mehr, da die dort erteilten Auskünfte einen meines Erachtens nicht weiterbringen. Ganz am Anfang habe ich dort noch vor der ZV reingeschaut, aber ich sehe ja allenfalls, ob eine Vermögensauskunft oder ein Haftbefehl vorliegt. Ich sehe ja noch nicht einmal, wie viele Vollstreckungsmaßnahmen tatsächlich derzeit gegen den Schuldner durch den GVZ geführt werden. Wenn z. B. durch den GVZ eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Schuldner getroffen wird, erfolgt auch erst mal kein Eintrag.
Nur, wenn der Mandant möglichst wenig Geld investieren möchte und nur eine geringe Risikobereitschaft hat, kann es Sinn machen, vorher ins Vollstreckungsportal zu schauen, um dann evtl. weitere Vollstreckungsmaßnahmen nach Rücksprache mit dem Mandanten einzustellen. Im Normalfall möchte ich aber wenigstens eine Vermögensauskunft vom Schuldner bzw. die Drittauskünfte erhalten und prüfen können, um mir ein Bild davon zu machen, ob und wie weitere Vollstreckungsmaßnahmen aussehen können. Das ist meine persönliche Meinung zum Vollstreckungsportal.
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AliceImWunderland
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#3

20.10.2017, 10:56

Wir nutzen das Vollstreckungsportal aus den vorgenannten Gründen ebenfalls nicht mehr.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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paralegal6
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#4

20.10.2017, 15:28

Werden die Kosten von der Rechtschutz übernommen oder muss ich vorher nachfragen?
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Anahid
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#5

20.10.2017, 17:03

Ich nutze das Vollstreckungsportal dann, wenn die Mandanten eine gewisse Sicherheit haben wollen, ob es Sinn macht zu vollstrecken oder nicht. Aber....nur weil im Vollstreckungsportal keine Angaben vorhanden sind, heißt das noch lange nicht, dass der Schuldner nicht doch die Vermögensauskunft bereits geleistet hat. Gerade in letzter Zeit muss ich diese Erfahrung immer wieder machen, sodass es eigentlich fast keinen Sinn macht, in dieses Portal reinzugucken. Aber was den Mandanten glücklich macht .....

Ich habe meist nur Firmen als Mandanten und daher selten eine RSV drin Paralegal. Ich denke schon, dass die die Kosten übernehmen, allerdings werden die das wohl als einen der insgesamt nur drei genehmigten Vollstreckungsversuche werten. Könnte ich mir zumindest vorstellen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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