Hi to all,
ich bin auf der Suche nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH). Leider weiß ich weder das Entscheidungsdatum noch das Aktenzeichen.
Hier der Sachverhalt:
Unsere Mdtin hat den Betrieb stillgelegt und für die gekündigten AN Abfindungen als Rückstellung in die Bilanz einfließen lassen, jedoch ohne einen Sozialplan zu entwickeln.
Bei einer jetzt erfolgten Prüfung der Bilanz durch das FA wurde unsere Mdtin darüber informiert, dass diese Rückstellung nicht möglich sei und der BFH diesbezüglich bereits eine Entscheidung getroffen hätte, dass so etwas nur in Verbindung mit einem Sozialplan nach § 112 BetrVG möglich sei.
Vielleicht kann mir jemand hier weiterhelfen und mir das AZ mitteilen.
bereits im voraus.
Liebe Grüße aus Berlin
Katja
Entscheidung des BFH gesucht.
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Hallo Katja,
finde leider nichts vom BFH sondern nur vom BAG
BAG: Verteilungsgrundsätze und wirtschaftliche Vertretbarkeit eines von der Einigungsstelle beschlossenen Sozialplans
Beschluß vom 06.05.2003 - Az: 1 ABR 11/02
BAG: Änderung eines Sozialplans - Restmandat des Betriebsrats
Urteil vom 05.10.2000 - Az: 1 AZR 48/00
BAG: Vorsorglicher Sozialplan für hypothetische Betriebsänderung
Beschluß vom 26.08.1997 - Az: 1 ABR 12/97
, aber vielleicht kannst Du noch ein paar Einzelheiten rausbekommen?
ich suche aber trotzdem mal noch ein bißchen weiter
finde leider nichts vom BFH sondern nur vom BAG
BAG: Verteilungsgrundsätze und wirtschaftliche Vertretbarkeit eines von der Einigungsstelle beschlossenen Sozialplans
Beschluß vom 06.05.2003 - Az: 1 ABR 11/02
BAG: Änderung eines Sozialplans - Restmandat des Betriebsrats
Urteil vom 05.10.2000 - Az: 1 AZR 48/00
BAG: Vorsorglicher Sozialplan für hypothetische Betriebsänderung
Beschluß vom 26.08.1997 - Az: 1 ABR 12/97
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ich suche aber trotzdem mal noch ein bißchen weiter
Viele Grüße
ich
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für deine Mühe, bist du immer noch auf Arbeit???
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Hi Tanja,
es scheint so, dass Johannsen mir das Richtige geschickt hat.
Liebe Grüße aus Berlin
Katja
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