Einwurf Einschreiben

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wifey
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#1

13.01.2006, 20:18

Hallo!

Eine Kollegin hat mir gestern schon folgenden Link geschickt mit ner aktuellen Entscheidung zu Einwurfeinschreiben:

http://www.anwalt-suchservice.de/rechts ... _6605.html

Es reicht halt doch nicht immer aus (wie sie selber mal behauptet hatte) :roll:
Viele Grüße

ich
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Kathy
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#2

16.01.2006, 08:17

Das habe ich auch schon gelesen. Wie solle ma des denn dann machen :?: Am besten fahren wir bei dem Empfänger selbst vorbei, lesen ihm das Schreiben vor Zeugen vor und lassen ihn dann schriftlich bestätigen, dass er weiß was drin steht :roll:. Bei einem Einschreiben-Rückschein wirds nicht abgeholt :evil: das Einwurfeinschreiben hat der Empfänger nicht gekriegt :twisted: - wie soll das denn dann vonstatten gehen :?:

MfG Kathy
Kaylie
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#3

16.01.2006, 08:43

na toll, wenn man sich bisher darauf berufen konnte, dass ein schreiben das man als einwurf-einschreiben verschickt als zugestellt gilt sobald es in den briefkasten geworfen wurde, ob es nun der empfänger liest oder nicht, wird einem dieses auch noch zunichte gemacht
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wifey
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#4

16.01.2006, 11:03

tja, wir können ja zukünftig alles über den GV zustellen lassen ;-)
Ich frage mich nur, wer die Kosten dann anschließend übernimmt
Viele Grüße

ich
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