Hallo!
Eine Kollegin hat mir gestern schon folgenden Link geschickt mit ner aktuellen Entscheidung zu Einwurfeinschreiben:
http://www.anwalt-suchservice.de/rechts ... _6605.html
Es reicht halt doch nicht immer aus (wie sie selber mal behauptet hatte)
Einwurf Einschreiben
- Kathy
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Das habe ich auch schon gelesen. Wie solle ma des denn dann machen Am besten fahren wir bei dem Empfänger selbst vorbei, lesen ihm das Schreiben vor Zeugen vor und lassen ihn dann schriftlich bestätigen, dass er weiß was drin steht . Bei einem Einschreiben-Rückschein wirds nicht abgeholt das Einwurfeinschreiben hat der Empfänger nicht gekriegt :twisted: - wie soll das denn dann vonstatten gehen
MfG Kathy
MfG Kathy
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na toll, wenn man sich bisher darauf berufen konnte, dass ein schreiben das man als einwurf-einschreiben verschickt als zugestellt gilt sobald es in den briefkasten geworfen wurde, ob es nun der empfänger liest oder nicht, wird einem dieses auch noch zunichte gemacht