Ich soll für unseren Mandanten Einspruch gegen ein VU einlegen...
Das Problem ist, dass unser Mandant bis jetzt keine Unterlagen zugesandt hat, da er im Urlaub ist.
Um Fristwahrend Einspruch einzulegen soll ich nun schreiben:
Für eine Begründung bitten wir um Schriftsatznachlass von zwei Wochen.
Ist das in Ordnung so? Mein Chef hats mir vor seinem Urlaub so gesagt... Hab angst, dass ich das falsch verstanden habe....
Einspruch gegen VU
- PeeDee
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dutzi
An sonsten bitten nächstes mal die Frage in der richtigen Rubrik stellen, hat ja nichts mit Rechtsprechungs zu tun.
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Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden
Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
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Ja, das würde ich auch so schreiben - aber einen Einspruch gegen VU muss man nicht begründen, oder?
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Muss man - muss ich gleich mal nachlesen. Klar, bei uns ist auch immer ne Begründung mit bei, aber ich dachte, es wäre ne Kann-Vorschrift...
Muss ich mal in einer ruhigen Minute angucken... Danke!
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- dutzi
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@Smilie
§ 339 u. 340 ZPO
in § 340 Abs. 3 ZPO ist angegeben, dass Partei ihre Angriffs- und Verteidigungsmittel vorzubringen hat.
Also dann schon ehr eine Kann-Vorschrift
§ 339 u. 340 ZPO
in § 340 Abs. 3 ZPO ist angegeben, dass Partei ihre Angriffs- und Verteidigungsmittel vorzubringen hat.
Also dann schon ehr eine Kann-Vorschrift
Ja, ich denke schon, dass Du das so schreiben kannst.
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