DSGVO => Muster beim DAV

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Pitt
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#1

12.03.2018, 14:33

Der DAV hat mittlerweile einige Muster für die Umsetzung der EU-DSGVO zur Verfügung gestellt. Hier mal der Link zur Info:
https://anwaltverein.de/de/praxis/datenschutz
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AnjaZ
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#2

12.03.2018, 15:11

Vielen Dank für die Info.

Meine Güte, was man alles beachten muss. Immer mehr Verwaltung. :roll:
Gruß Anja
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AliceAzubiReFa
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#3

28.03.2018, 11:08

Hallo ihr Lieben;

zu dem Thema DSGVO sind wir uns tatsächlich noch etwas unsicher WAS genau wir nun alles ändern müssen bzw wie das umzusetzen ist.

Habt ihr villeicht Tipps? Also wie man zum Beispiel diese Datenschutzerklärung des Mandanten am besten gestaltet; als extra Dokument oder mit in den Aufnahmebogen?

Wie handhabt ihr das mit der "Löschung personenbezogener Daten"? Die aufbawahrungsfristen für Handakten bleiben doch bestehen, also was lösche ich nun nach Zweckereichung?

Vorrab schonmal Verzeihung für die vielen Fragen, stehe einfach wahnsinnig auf dem Schlauch bei diesem Thema. :patsch
Vielen Lieben Dank im vorraus :thx <3
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Andy66
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#4

28.03.2018, 13:43

Da sprichst Du ein wahres Wort. Ich hab auch keinen Plan, wie ich das idiotensicher einbauen soll. Der Zusatz auf der Internetseite ist ja das geringste Problem. Grundsätzlich könnte man das Merkblatt für den Mandanten gemäß dem DAV-Muster bei Mandatsannahme übergeben und sich extra bestätigen lassen, dass es übergeben wurde. Quasi nach der Unterschrift der Vollmacht noch eine Zeile mit Kreuzchen "ja" und Unterschrift/Datum. Wenn ich online was bestelle, muss ich dieses Kreuzchen auch immer machen, bevor ich weiterkomme. Hinten auf der Vollmacht geht gar nicht (weil wir die ja wiederkriegen). Und mit der Unterschrift unter die Vollmacht mitbestätigen sehe ich auch nicht. Wir dürfen ja Vergütungsvereinbarungen auch nicht so machen. Und dann noch ein Kreuzchen mit der Belehrung über das Widerrufsrecht. :roll:

Wenn ich allerdings daran denke, was wir da vor Mandatsübernahme alles von den Mandanten abhaken lassen sollen, da laufen die doch schreiend davon, bevor noch ein Mandat zustande kommt. Und wenn ich an viele unserer Mandanten denke, die sind vorsichtig ausgedrückt nicht wirklich die großen Schreiber.

Ich fürchte, da wird den Abmahnern wieder ein neues Geschäftsfeld aufgetan - und den Leuten, die gerne andere irgendwo hinhängen, weil sie ihnen schaden wollen.
Erfahrung ist das, was man bekommt, wenn man das was man will nicht kriegt
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Dany1981
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#5

28.03.2018, 13:58

Ich schick meinen Chef am 27.4. zu nem Seminar. Der soll sich mal schlau machen. Als ob wir nicht alle schon genug Arbeit hätten. :roll:
"Das Leben ist zerbrechlich. Binnen eines Lidschlags kann einem alles genommen werden. Es ist leicht, sich ein Gefühl falscher Sicherheit zuzulegen. Ich lasse mich lieber auf die Zerbrechlichkeit des Lebens ein und genieße es hier und jetzt in seiner ganzen majestätischen Schönheit."

Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht. :mrgreen:
Aelizia
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#6

28.03.2018, 15:58

Also was das Hinweisblatt für den Mandanten angeht, haben wir uns überlegt, dem Mandanten das mit dem ersten Schreiben (Bestätigung Mandatsübernahme) zu übersenden.
Pitt
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#7

29.03.2018, 07:52

Ich habe mir vorgenommen, hier nicht panisch zu werden. Nach dem beA-Debakel bin ich in der Hinsicht gelassener geworden. Viele der DSGVO-Regelungen finden sich bereits seit Jahren im Bundesdatenschutzgesetz. Nur bislang haben sich wenige Leute wirklich damit befasst.
Hier im Büro müssen wir noch einen Datenschutzbeauftragten auslosen( :hilfe
Dass die Mandanten damit einverstanden sind, dass für die Bearbeitung des Mandates ihre Daten verwendet werden, lässt sich mit der Mandatsvereinbarung regeln. Wichtig ist, dass man zunächst mal prüft, welche Dritten theoretisch Zugang zu diesen Daten haben (wie z. B. Putzleute, EDV-Servicetechniker, Softwareanbieter bei Fernwartung usw.) und die mit diesen getroffenen Datenschutzvereinbarungen auf Aktualität prüft. Dann natürlich noch die Führung des Verzeichnisses und der Nachweis, dass die Daten auch wirklich gelöscht werden, wenn die gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist.
Ich denke, dass wir in unserem Bereich deutlich weniger Probleme mit der DSGVO haben werden als diejenigen Firmen, die hauptsächlich mit Nutzer-/Kundendaten ihr Geld verdienen.
AliceAzubiReFa
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#8

29.03.2018, 09:26

:thx
Vielen Dank für die vielen Antworten.

Einen Datenschutzbeauftragten müssen wir zum Glück nicht festlegen, da wir eine Drei-Mann-Kanzlei sind.

Dieses Verzeichnis was wir anlegen müssen... da werden wir sicherlich die Tabelle nutzen die der DAV veröffentlicht hat. Datenschutz ist extrem wichtig, das ist klar. Aber mir erschließt sich immer noch nicht ganz wozu ich dafür dieses Verzeichnis benötige. :kopfkratz
Vielen Lieben Dank im vorraus :thx <3
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paralegal6
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#9

02.05.2018, 08:47

Dany, was kam raus beim Seminar? Bei Fernwartung (wir haben Team Viewer) sitze ich ja dabei, die kommen doch an Daten nicht ran? Oder macht trotzdem jemand was schriftlich mit denen?
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Dany1981
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#10

02.05.2018, 08:52

paralegal6 hat geschrieben:Dany, was kam raus beim Seminar? Bei Fernwartung (wir haben Team Viewer) sitze ich ja dabei, die kommen doch an Daten nicht ran? Oder macht trotzdem jemand was schriftlich mit denen?
Ich weiß es nicht. Mein Chef kam erst nach meinem Feierabend zurück und is dann in den Urlaub verschwunden. Mitte Mai ist er zurück und dann lass ich mich aufklären. Tut mir leid. :(
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Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht. :mrgreen:
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