Dringend an alle im Notariat!

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Francis
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#1

15.09.2008, 09:24

Guten Morgen.

Dringende Sache: Mandant hat heute Termin zur Beurkundung beim Notar. Er hat seine Unterlagen irgendwo in der Wallachei gelassen und kommt heute nicht mehr ran. Er müsste zum Termin aber den Originalbeschluss in einer Adoptionssache mitbringen (Adoption soll heute aufgehoben werden, war Erwachsenenadoption).

Frage: Kann das Original beim Notar nachgereicht werden oder neuer Termin?

Bitte dringend Hilfe, Termin ist um 11:00 Uhr!

LG Lilly
Jupp03/11

#2

15.09.2008, 09:39

Welchen Inhalt hat denn der Beschluss?
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ReNoStar79
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#3

15.09.2008, 10:22

Meines Erachtens hat er ohne den Original-Beschluss keine Chance. Es sei denn, die Parteien sind lieb zueinander, dann kann das auch so klappen. Aber der Beschluss müsste zur Rechtmäßigkeit im Original vorliegen. Ruf den Notar an und frage die Angestellte dort. Die muss (!) es wissen...
[color=#8040FF][font=Comic Sans MS][size=75][align=justify][i][b]Die Grenze zwischen Himmel und Hölle war von Unbekannten beschädigt worden. Der Teufel schickt folgendes Telegramm an die Engel: "Unsere Rechtsanwälte hier unten meinen, dass der Himmel die Reparatur vornehmen muss." Die Engel antworten: "Müssen wir wohl. Können nämlich hier oben keinen Rechtsanwalt finden..."[/b][/i][/align][/size][/font][/color]
Francis
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#4

15.09.2008, 10:32

Die Damen beim Notar waren auch überfordert, so eine Sache hatten sie noch nicht, daher konnte mir keiner sagen, ob Original nötig ist oder nicht. Ich hab der Einfachheit halber jetzt einen neuen Termin vereinbart, bevor sich alle überschlagen. Das Problem ist, dass ich den genauen Inhalt des Beschlusses nicht kenne. Ich weiß nur, dass es ein Adoptionsbeschluss ist, der rückgängig gemacht werden soll. Um die Vorlage des Originals wird der Mandant dann wohl nicht rumkommen.

Ich danke Euch trotzdem.

LG Lilly
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Pepsi
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#5

15.09.2008, 12:23

also pauschal würd ich mal sagen geht auch ohne Original Beschluss, falls das aber in die Hose geht, weils den gar nicht gibt etc. dann zahlt derjenige ders nicht vorlegen konnte (Angabe ohne Gewähr)
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