Chef in Urlaub, neue OWi-Sache angenommen

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rassjel
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#1

22.07.2008, 08:48

Guten Morgen liebe Forenos!
Gestern hat der Urlaub meines Chefs begonnen und prombt rief jemand für eine neue Sache an! Es handelt sich um eine Verkehrs-OWi-Sache, wo die Einspruchsfrist am 01.08.08 ablaufen wird. Mein Chef kommt aber erst am 04.08. zurück.
Jetzt ist meine Frage, ob ich den Einspruch im Namen des Mandanten schreiben kann (als hätte er das geschrieben). Ist das wirksam? Ich mein, er kann doch auch selber Einspruch einlegen, oder?
Ich will ja das Mandat sichern und habe sowas noch nie gemacht! Mein Chef hat natürlich keine Vertretung!

Hat das vielleicht schonmal jemand von euch gemacht?
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dutzi
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#2

22.07.2008, 08:52

Da kann der Mdt auch selbst erst mal Einspruch einlegen und ihr nehmt die Sache danach eben und beantragt AE und evtl. DS bei RS.
Schöne Grüßle Bild

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Tigra
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#3

22.07.2008, 08:54

ich rate dir: finger weg davon!!!!

wenn einspruch unter dem namen eurer kanzlei ausfertigen und dann von einem ra-vertreter unterzeichnen lassen!!!
Wenn Mdt. raten selbst fristwahrend einspruch einzulegen und euch als proz. bev. für weiteren schriftverkehr zu benennen! gebühren gehen für den einspruch m. e. keine verloren. du solltest dann ein ae-gesuch an die pi ausfertigen, dass kannst m. e. auch du unterzeichnen, dann ist gewährleistet, dass ihr tätig wart im vorbereitenden verfahren!
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Curry
...ist hier unabkömmlich !
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#4

22.07.2008, 08:56

Ich würde das vorher mit Chef telefonisch abklären, wie verfahren werden soll. Evtl. "lohnt" ein Einspruch ja gar nicht. Ich denke wirklich, dass das Chef entscheiden sollte.

Wenn, dann könnte der Mdt. auch selbst Einspruch einlegen und ihr bearbeitet die Sache dann weiter.
Curry

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Kerima
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#5

22.07.2008, 09:07

Eine Frage:
Wenn dein Cheffe jetzt schon im Urlaub ist, dann ist das doch länger als eine Woche bis er wieder kommt, oder?
Meines Erachtens kann das bösen Ärger geben, wenn er ein Einzelanwalt ist. Er muss nämlich für eine Abwesenheit von mehr als einer Woche einen Vertreter bestimmen. Oder hab ich da was falsch verstanden?

Einer meiner Ex-Chefs war länger als eine Woche krank und hatte keinen Vertreter - die Kammer hat Wind davon bekommen und einen Vertreter amtlich bestellt.
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rassjel
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#6

22.07.2008, 09:10

Ich habe auch zu ihm gesagt, dass er doch bitte jemanden bestellen soll! Aber er will Kosten sparen!
Habe versucht meinen Chef gestern noch zu erreichen, leider hat er seine Mailbox an, hab mich gestern schon genug darüber aufgeregt! Werde es dann gleich nochmal versuchen, aber gerade hatte er sein Handy immernoch aus!
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Kerima
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#7

22.07.2008, 09:16

Wie handhabt ihr denn das normale Tagesgeschäft?
Wenn ihr Schriftsätze habt etc. - wenn kurzfristig Fristen reinkommen und ihr einfach keine Fristverlängerung bekommt?

Ist es da nicht tragischer, dass er Kosten sparen will, ihm aber - wie in diesem genannten Fall - Gebühren durch die Lappen gehen?

Vor allem: wenn er schon niemanden bestellt, dann soll er doch bitte erreichbar sein. *grummelt - immer diese RA*
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rassjel
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#8

22.07.2008, 09:32

Tja, da hat er mir nur gesagt, wenn Fristen kommen, soll ich bei Gericht anrufen und um Fristverlängerung bitten! In der Regel würd es funktionieren, sagt er! Die andere Post soll ich öffnen, nachschauen ob was wichtiges ist und chronologisch im Besprechungszimmer hinlegen! Bei wichtigen Sachen soll ich ihn anrufen! Ist aber etwas schwierig, wenn er sein Handy aus hat bzw. auch nicht zurückruft!
HIMI
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#9

22.07.2008, 09:33

und so eine Urlaubsvertretung, vor allem wenn sie kurz ist, läßt sich doch sicher auch unter befreundeten Kollegen informell regeln. Auf Gegenseitigkeit sozusagen.

Gibts niemanden, mit dem dein Chef befreundet ist, der mal ne Unterschrift i.V. spendieren könnte?
ich glaub mich knutscht ein Elch
Tigra
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#10

22.07.2008, 09:35

rate doch dem mdt. vorerst selbst einspruch einzulegen und dir die unterlagen zu schicken! das ist dasd einfachste und er verliert keine gebühren. weiße aber den mdt. darauf hin, dass du rechtlich keine auskunft geben kannst und er sich über den einspruch selbst im klaren sein muss! nicht das er sagt, du hättest ihn rechtlich zum einspruch geraten!"
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