Chef in Urlaub, neue OWi-Sache angenommen

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Curry
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#11

22.07.2008, 09:38

Sway hat geschrieben:rate doch dem mdt. vorerst selbst einspruch einzulegen und dir die unterlagen zu schicken! das ist dasd einfachste und er verliert keine gebühren. weiße aber den mdt. darauf hin, dass du rechtlich keine auskunft geben kannst und er sich über den einspruch selbst im klaren sein muss! nicht das er sagt, du hättest ihn rechtlich zum einspruch geraten!"
Also das würde ich niemals machen. Da soll jetzt der Mdt. bewerten, ob er Einspruch einlegt oder nicht, was ist denn das für ein Service? Entweder der Chef ist erreichbar oder der Mdt. muss sich jemanden anders suchen.

Mein Chef ist im Urlaub immer erreichbar und ich kann es nicht verstehen, dass kein Vertreter bestimmt ist und der Chef nicht erreichbar ist.
Curry

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Tigra
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#12

22.07.2008, 09:48

das wäre meine variante zu dem gewesen.
mein chef legt grundsätzlich einspruch gegen bußgeldbescheide ein, wenn der mdt. kommt und sagt er möchte das. (finde ich persönlich auch nicht sonderliche beratungsleistung!) ich mein, weißt du ob der mdt. die wahrheit sagt, ob er 2 einträge im kba hat oder nicht doch 4. wenn er 2 hat lohnt es sich vielleicht, hat er 4 wohl weniger. immerhin kann mit einem einspruch immer was bewirkt werden udn wenn es nur die herabsetzung der geldbuße betrifft.
ich darf gem. und soll sogar, einspruch gegen bußgeldbescheide und sogar schon bei bloßem vorliegen von anhörungsbogen vorsorglich einspruch einlegen und von kollegen unterzeichnen lassen. beratend tätig werde ich garantiert nicht. aberr in rasselj fall würde ich sagen legen sie selbst einspruch ein benennen sie uns als proz. bev. und fertig. wie gesagt, ist nur ein rat, nichts verbindliches an, dass sie sich halten soll.
wer weiß bis 01.08. dürfte man den chef ja auf irgendeine art udn weise erreichen!
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Kerima
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#13

22.07.2008, 09:57

Ich würde zusehen, dass ich den Chef erreiche, ihm die Nummer des neuen Mandanten geben und somit eine telefonische Beratung herbeiführen.
Dann kann dein Cheffe dir immer noch sagen, ob du was vorbereiten sollst oder nicht.
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advocatus diaboli
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#14

22.07.2008, 10:09

HIMI hat geschrieben:Gibts niemanden, mit dem dein Chef befreundet ist, der mal ne Unterschrift i.V. spendieren könnte?
Das ist ein Verhältnis wie die Beziehung Teufel - Weihwasser, da man sich ja jemand in die Karten gucken lassen müßte.

Einspruch muß m.E. so oder so eingelegt werden, da abgesehen von der Chef-Abwesenheit auch sonst wohl nicht fristgemäß AE genommen und die Sache geklärt werden könnte. Insofern bezog sich die Ausgangsfrage vermutlich darauf, daß der Einspruch auf neutralem Papier ausgefertigt und vom Mdt. unterzeichnet werden soll.
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#15

22.07.2008, 10:19

advocatus diaboli hat geschrieben:
HIMI hat geschrieben:Gibts niemanden, mit dem dein Chef befreundet ist, der mal ne Unterschrift i.V. spendieren könnte?
Das ist ein Verhältnis wie die Beziehung Teufel - Weihwasser, da man sich ja jemand in die Karten gucken lassen müßte.
Was meinst Du damit genau?

Das ist durchaus üblich und wir haben das in einer Kanzlei, in der ich früher war, auch immer so gehalten.

Wenn man die Wahl hat, zwischen einem guten alten Freund und einem "Vertreter", den man eh nicht kennt und befürchten muß, daß der sich berufen fühlt, sich in Kanzleiangelegenheiten zu mischen und sich außerdem dafür bezahlen läßt, wenn nimmt man da wohl?
ich glaub mich knutscht ein Elch
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advocatus diaboli
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#16

22.07.2008, 10:23

Ich kenne eine Kanzlei (Einzelanwalt), da wird auch für 3 - 4 Wochen Urlaub kein Vertreter bestellt. :shock:
HIMI
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#17

22.07.2008, 10:32

und wie regelt der das?
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advocatus diaboli
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#18

22.07.2008, 10:37

So gut wie gar nicht, wenn sich da nichts geändert hat.
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rassjel
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#19

22.07.2008, 10:38

Habe jetzt schon paarmal auf seine Mailbox gesprochen, habe sogar bei seiner Frau auf dem Handy angerufen! Beide aus! Ich krieg nen Anfall! Der Mandant wollte heute um 16:30 Uhr vorbeikommen und die Vollmacht unterzeichnen und seinen Bußgeldbescheid hereinreichen! Hatte auch vor den Einspruch so zu schreiben, als hätte der Mandant es selber geschrieben, aber es dann von hier absenden mit dem Hinweis, dass weitere Korrepondenz über die Kanzlei erfolgen soll!
Je mehr ich darüber nachdenke, desto unsicherer werde ich.... :-(
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dutzi
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#20

22.07.2008, 10:43

Du musst ja aber auch erst mal schauen ob ein Einspruch überhaupt nötig ist.
Hat er nur eine Geldstrafe zu zahlen oder auch Fahrverbot?
Das musst du alles erst mal überprüfen.
Schau auf jeden Fall dass du erst Chef erreichst.
Schöne Grüßle Bild

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