Am letzten Mittwoch wurde im Bundesgesetzblatt die sog. "kleine BRAO-Reform" veröffentlicht. Unter anderem wurde dort die Aufbewahrungsfrist für Handakten von 5 auf 6 Jahre verlängert. Außerdem wurde in § 50 BRAO eine deutlichere Unterscheidung zwischen der Handakte und den vom Mandanten eingereichten Unterlagen vorgenommen. Einige weitere Änderungen betreffen den elektronischen Rechtsverkehr. Hier mal ein Link des Anwaltsblatt mit einer kurzen Zusammenfassung:
https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de ... -wann-gilt
BRAO-Reform = neue Aufbewahrungsfrist Handakte
- AliceImWunderland
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Danke! Sehr nützlich.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
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