Bezahlung RA-FA

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Katharina28
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#21

29.10.2011, 12:21

Ihr seid ja süß. Meine ehemaligen Arbeitgeber haben als Anfangsgehalt bei 40 Arbeitsstunden, sprich ohne Pausen, sage und schreibe 1.100,00 € brutto gezahlt. Und das war das Anfangsgehalt, das sie aber nie (!) geändert hat. NRW!
[b][i]Es gibt zwei Dinge, die sind unendlich. Das Universum und die menschliche Dummheit. Obwohl.... Beim Universum bin ich mir nicht so ganz sicher.
(Albert Einstein)[/i][/b]


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Eisfee
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#22

29.10.2011, 12:35

Ja und. Und nur weil du für so wenig Geld arbeitest (oder gearbeitet hast), heißt das jetzt, dass andere das genauso mitmachen sollen?
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Sputnik85
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#23

29.10.2011, 12:38

Eisfee hat geschrieben:... heißt das jetzt, dass andere das genauso mitmachen sollen?
Oh bitte nicht ... :?
:niveau
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Nein, ich bin nicht böse. Ich bin nur manchmal nicht ganz nett.

The devil whispered: "You can not withstand the storm". I answered: "I am the storm.."

Mit mir ist gut Kirschen essen. Und Schokolade. Und Gummibären. Und Steak. Und Pommes. Und Pizza. Und Kuchen. Und auf Wunsch auch Eis.
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Eisfee
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#24

29.10.2011, 12:45

Das ist genau das Problem in unserer Branche... ob es nun um den Auszubildenden geht, der in seiner Mittagspause mit dem Hund raussoll oder die Kanzlei putzen, um den Umgangston vieler Vorgesetzter mit ihren Angestellten oder letztendlich um das Gehalt "aber ich habe/musste damals auch..."

Das ist kein Argument.
Oft zeigt es lediglich, wie gutgläubig und blind man selbst war.

Es gibt keine Gründe für 1.100 brutto zu arbeiten. Und es ist auch nicht "süß" einen halbwegs anständigen Lohn zu fordern.

Wenn man mal bedenkt ich welch EXORBITANT miesen Gehaltsverhältnissen (ein Bruttogehalt von unter 1.300 EUR halte ich schlichtweg für unmenschlich), sich viele Kolleginnen in ihr Leben finanzieren müssen, gilt es inzwischen nur noch zu kämpfen. Nix mehr Zuckerbrot. :wink:
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Sputnik85
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#25

29.10.2011, 13:28

schließ ich mich voll mit an, Eisfee
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Nein, ich bin nicht böse. Ich bin nur manchmal nicht ganz nett.

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Mietzemau
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#26

29.10.2011, 15:33

Ich hab leider vergeblich eben gesucht, aber ich glaube, wir hatten diese Diskussion letztens schon mal.

Vorschlag an Casa: wenn die Dame eingearbeitet ist und sich zurecht findet und Routine hat, kann man ja darüber nachdenken, statt mehr Geld zu zahlen, viellt die Std entsprechend runter zu schrauben. So bleibt es viellt im Verhältnis. Und so kannst du auch drüber nachdenken, was ihr euch leisten könnt.
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#27

29.10.2011, 19:02

Naja, von mir angedacht sind eh erstmal 30 Stunden.

Ich werde eure Informationen beherzigen und mal sehen was sich machen lässt.
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#28

02.11.2011, 13:56

Sam29 hat geschrieben:Fristen verwalten und Kostenrechnung schreiben ist schon verantwortungsvolle Tätigkeiten. Fristen notieren darf nur eine ausgelerne ReNo und das mit Grund und Kostenrechnungen werden selbständig gefertigt. Man darf diese Tätigkeite nicht herabwerten. Wieso fragst Du sie nicht einfach, was sie sich vorstellt?

Fristen notieren darf nur eine ausgelernte Refa?! Ich habe meine Auasbildung anfang des Jahres angefangen und bearbeite den kompletten Posteingang alleine inklusive Terminen und Fristen notieren...also so schwer isses doch nicht oder?! Man muss halt die Post richtig lesen :!:
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Adora Belle
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#29

02.11.2011, 13:59

Das ist aber ne böse Haftungsfalle. Es geht nicht darum, ob Du meinst, das zu können. Der Anwalt darf nur eine ausgebildete Person mit der Fristenkontrolle betrauen.

Und übrigens - lies mal die Hinweise zur Berufsangabe. Du kannst doch richtig lesen. :wink: Die fehlt nämlich noch in Deinem Profil.

Edit: Ah, ich sehe - erledigt. Fein.
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#30

02.11.2011, 14:05

@ Refa-Azubi: zur Fristennotierung durch Azubis und unerfahrene Kräfte gibt s genug BGH-Urteile (siehe z.B. hier: http://www.rechtsberaterhaftung.de/urte ... php?ID=190" target="blank). Ist ne Haftungsfrage. Wenn was schief geht, muss dein Chef halt ggf. dafür einstehen.
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