Bewerbung

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Sevi83
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#1

14.02.2008, 09:17

Hallo könnt ihr mir bitte sagen, ob mein Text so in Ordnung ist? Verbesserungsvorschläge? Danke im Voraus.. EILT SEHR

ich beziehe mich auf die von Ihnen ausgeschriebene Position und auf das Telefonat vom 13.02.2008 und bewerbe mich hiermit um die zur Verfügung stehende Stelle als Rechtsanwaltsfachangestellte.

Ich trat am 01.12.2000 als Auszubildende für den Ausbildungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellte in der Kanzlei ----------- ein. Das Berufsausbildungsverhältnis endete am 10.07.2003 mit Bestehen der Abschlussprüfung. Durch die Ausbildung habe ich zusätzlich den mittleren Bildungsabschluss eroworben.

Während meiner Ausbildungszeit wurde ich mit allen in einer Anwaltskanzlei vorkommenden Arbeiten vertraut gemacht. Ich verfüge über gute Kenntnisse in Textverarbeitung. Im Rahmen meiner Ausbildung habe ich unter anderem umfassende Kenntnisse in der Bearbeitung von Mahnbescheiden und Vollstreckungsaufträgen sowie Erstellen von Kostenrechnungen sammeln können.

Seit 01.08.2006 bin ich als Rechtsanwaltsfachangestellte bei einer Rechtsanwaltskanzlei tätig, bei welcher ich als alleinige Arbeitnehmerin die Aufgaben einer Bürovorsteherin vollumfänglich übernommen habe.

Aufgrund meiner Berufserfahrung bin ich mit den Anforderungen der von Ihnen inserierten Stelle vertraut.
Das Arbeiten mit dem Textbearbeitungsprogramm "MS Word" und dem Anwaltsprogramm "RA Mircro" sind für mich eine Selbstverständlichkeit.

Für alle weiteren Auskünfte stehe ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung
Kordu

#2

14.02.2008, 09:32

Hallo!

Ich schlage Dir eine Bewerbung wie folgt vor:

Ich bewerbe mich auf die von Ihnen in der ???Zeitung ausgeschriebene Position als Rechtsanwaltsfachangestellte und beziehe mich auf das mit ???? geführte Telefonat am 13.02.2008.

Meine Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten absolvierte ich in der Kanzlei ???. Meine Abschlussprüfung, mit der ich gleichzeitig den mittleren Bildungsabschluss erreichen konnte, fand am 10.07.2003 statt.

Während meiner Ausbildungszeit wurde ich mit allen in einer Anwaltskanzlei anfallenden Arbeiten vertraut gemacht. Ich verfüge über gute Kenntnisse in Textverarbeitung. In meiner Ausbildung habe ich mir unter anderem umfassende Kenntnisse im Mahn- und Vollstreckungs- sowie im Abrechnungswesen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz aneignen können.

Seit dem 01.08.2006 bin ich in ungekündigter Stellung als Rechtsanwaltsfachangestellte in einer Rechtsanwaltskanzlei tätig , in der ich die Aufgaben einer Bürovorsteherin vollumfänglich übernommen habe.

Die von Ihnen gewünschten Anforderungen erfülle ich vollumfänglich und würde mich freuen, diese in Ihrer Kanzlei einbringen zu können.

In dem Textbearbeitungsprogramm "MS Word" und dem Anwaltsprogramm "RA Micro" habe ich mir im Rahmen meiner bisherigen Tätigkeiten ausgezeichnete Kenntnisse erwerben können.

Über die Möglichkeit zu einem persönlichen Gespräch mit Ihnen würde ich mich sehr freuen.
Zuletzt geändert von Kordu am 14.02.2008, 09:49, insgesamt 1-mal geändert.
Sevi83
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#3

14.02.2008, 09:36

danke dir hört sich viel besser an.. Das mit Bürovorsteherin.. da bin ich mir nicht sicher, ob ich das wirklich reinbringen soll. Hier möchte ich einfach zum Ausdruck bringen, dass ich die einzige im Büro bin und alle arbeiten, steuererklärung, buchhaltung, etc. erledige... übernommen habe? soll ich das so drin lassen, da ich nämlich immer noch in dieser kanzlei arbeite? danke dir...:)
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Steffi_1986
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#4

14.02.2008, 09:40

schön formuliert, gefällt mir sehr gut @Kordu

als ich würde das mit den übernommenen Aufgaben der Bürovorsteherin auf jeden Fall drin lassen.
Liebe Grüße

Steffi_1986
Ahurani

#5

14.02.2008, 09:41

Huhu!

Ich finde, dass Dein Anschreiben sich gut liest (die Änderungen finde ich ebenfalls gut!), allerdings meine ich, dass es nicht mehr relevant ist, wo Du Deine Ausbildung absolviert hast, nachdem Du nun so selbstständig arbeitest usw. ;) Du solltest wenn dann Deine jetzigen Tätigkeiten mehr hervorheben! Bewirbst Du Dich "weg"? Dann würde ich auch noch einen Satz einbringen, dass sie die Bewerbung vertraulich behandeln sollen.
Zuletzt geändert von Ahurani am 14.02.2008, 09:42, insgesamt 1-mal geändert.
Kordu

#6

14.02.2008, 09:41

Hallo!

Ich habe die Bewerbung nochmal ein bisschen abgeändert!

Vielleicht ist sie so doch ein bisschen besser?

Ich bewerbe mich auf die von Ihnen in der ???Zeitung ausgeschriebene Position als Rechtsanwaltsfachangestellte und beziehe mich auf das mit ???? geführte Telefonat am 13.02.2008.

Meine Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten absolvierte ich in der Kanzlei ???. Meine Abschlussprüfung, mit der ich gleichzeitig den mittleren Bildungsabschluss erreichen konnte, fand am 10.07.2003 statt.

Während meiner Ausbildungszeit wurde ich mit allen in einer Anwaltskanzlei anfallenden Arbeiten vertraut gemacht. Ich verfüge über gute Kenntnisse in der Textverarbeitung. Auch habe ich mir in meiner Ausbildung unter anderem umfassende Kenntnisse im Mahn- und Vollstreckungs- sowie im Abrechnungswesen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz aneignen können.

Seit dem 01.08.2006 bin ich in ungekündigter Stellung als Rechtsanwaltsfachangestellte in einer Rechtsanwaltskanzlei tätig, in der ich als Alleinkraft alle in einer Anwaltskanzlei anfallenden Aufgaben übernommen habe.

Die von Ihnen gewünschten Anforderungen erfülle ich vollumfänglich und würde mich freuen, diese in Ihrer Kanzlei einbringen zu können.

In dem Textbearbeitungsprogramm "MS Word" und dem Anwaltsprogramm "RA Micro" habe ich mir im Rahmen meiner bisherigen Tätigkeiten ausgezeichnete Kenntnisse erwerben können.

Über die Möglichkeit zu einem persönlichen Gespräch mit Ihnen würde ich mich sehr freuen.
Zuletzt geändert von Kordu am 14.02.2008, 09:48, insgesamt 1-mal geändert.
Ahurani

#7

14.02.2008, 09:43

Also wenn Du Bürovorsteherin bist und bestimmte Dinge auch i. A. unterschreiben darfst, dann würde ich das schon drin stehen lassen.
Sevi83
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#8

14.02.2008, 09:44

eben... daher habe den satz bisschen anders formuliert.. stand drin: als alleinige arbeitnehmerin.. der arbeitgeber kann sich ja eigentlich vorstellen, dass ich mit allen tätigkeiten vertraut bin odeR :) ich mein, wenn der text zu lang ist, ist es auch nicht so toll oder? die jetzigen tätigkeiten kann ich dann im gespräch darlegen oder was meint ihr? danke an alleee :)
Sevi83
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#9

14.02.2008, 09:47

an Ahurani: im habe nur erwähnt, dass ich momentan als rechtsanwaltsfachangestellte tätig bin. kanzlei habe ich weggelassen. ist doch ok oder..
Sevi83
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#10

14.02.2008, 09:48

bürovorsteherin, weil ich nämlich hier alles machen muss und auch überwiegend i. A. unterschrieben habe.. aber zusätzliche Weiterbildung z. Bürovorsteherin habe ich natürlich nicht. soll ich das trotzdem drin lassen? das mit alleinkraft hört sich doch auch gut an..
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