Beschluss BAG

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grete
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#1

08.05.2017, 11:13

Hallo,

ich habe einen Beschluss des BAG, mit dem die BEschwerde gegen die Nichtzulassung
der Revision für unzulässig verworfen wurde.

Richtige Frist = Nichtzulassungsbeschwerde?

Salve: Bin gerade nach 10 Jahren M&A in eine arbeitsrechtliche Kanzlei gewechselt, es ist alles noch etwas holprig.
grete
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#2

08.05.2017, 11:25

:oops: oder mache ich gar nichts?
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Anahid
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#3

08.05.2017, 12:04

grete hat geschrieben:Richtige Frist = Nichtzulassungsbeschwerde?
Du schreibst doch selbst, dass die Nichtzulassungsbeschwerde vom BAG abgeschmettert wurde. Die kannst Du nicht zweimal einlegen. Also machst Du gar nichts. ;)
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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