Hallo Zusammen,
der Countdown läuft, das beA rückt näher und näher und mein Chef löchert mich mit Fragen, die ich ihm auch nicht ganz einfach so beantworten kann. Wie ist das mit dem beA? Wir haben unsere Karten schon, allerdings noch nicht freigeschaltet, das möchte Chefe noch nicht, das erste beA Seminar habe ich schon gemacht, bin allerdings nicht schlauer als vorher So, jetzt möchte mein Chef gerne wissen, ob das beA ab 2018 auch zwingend für den Schriftverkehr zwischen Rechtsanwälten ist, wenn sie in außergerichlichen Verhandlungen stehen? Ich finde weder bei der Brak noch auf der beA-Support Seite eine Antwort auf meine Frage. Weiss das jemand von euch?
lg und Danke suitan
beA - nur für gerichtliche Verfahren zwingend?
- Anahid
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Das Gesetz bezieht sich auf den Schriftverkehr zwischen Behörden und Anwälten mit den Gerichten. Unter den Anwälten kann natürlich der elektronische Rechtsverkehr genutzt werden (so wie ja auch Fax oder E-Mail), zwingend ist das nicht.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Auch bei Zustellungen von Anwalt zu Anwalt wird man um das beA nicht rumkommen. Wenn alles klappt, dann soll die Satzungsversammlung heute die BORA anpassen, um die vor einiger Zeit aufgetretene Problematik aus der Welt zu schaffen, dass einige Anwälte sich weigern, an der Zustellung im Parteibetrieb mitzuwirken und das EB unterschrieben zurückzusenden. Am vergangenen Mittwoch gab es dann die sog. "kleine BRAO-Reform", in der unter anderem auch in der ZPO und in der BRAO Anpassungen wegen der Überleitung in den elektronischen Rechtsverkehr vorgenommen worden sind. Ich denke daher, dass die Mehrzahl der Anwälte ab dem 01.01.2018 Zustellungen im Parteibetrieb per beA durchführen werden. Allein schon, um Papier- und Portokosten zu sparen.