Auskunftserteilung durch Verzeichnis
Hi! In einem Zugewinn-Auskunftsverfahren haben wir für unseren MA im Schriftsatz die Auskunft erteilt. Er wurde jetzt trotzdem vom Gericht verurteilt, Auskunftüber den Stand seines Endvermögens zu erteilen. In den Gründen steht, es soll in Form eines Verzeichnisses geschehen im Sinne des § 260 BGB. Hat jemand eine Vorstellung, wie dieser Verzeichnis aussehen kann bzw. hat jemand vielleicht sogar eine Vorlage bzw. Mustertext zur Orientierung? Danke schon mal im Voraus!!
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