Ausbildung von Rechtsanwaltsfachangestellten?

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Angie130
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#1

11.01.2007, 14:37

Hallo,

mein erster Beitrag hier :) Im Internet habe ich leider keine Informationen zu meiner Frage gefunden habe, bin aber zufällig auf dieses Forum gestoßen - vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen.

Welche Voraussetzungen sind denn erforderlich, um eine Auszubildende ausbilden zu dürfen? Meines Wissens muss es natürlich eine Anwaltskanzlei sein und ein Anwalt muss zuständig für die Ausbildung sein (Darf das eigentlich jeder Anwalt ohne "Ausbilder"-Zusatzqualifikation? - Ich meine schon...). Aber was muss man als Angestellte "mitbringen", um für den Azubi verantwortlich zu sein, ihn also quasi auszubilden? Ist eine bestimmte Berufserfahrung oder eine gesonderte Prüfung zum Ausbilder erforderlich? Oder genügt die abgeschlossene Ausbildung zur ReNo und die Tatsache, den Azubi von der Firma bzw. vom Chef "zugeordnet" zu bekommen?
Und welche Aufgaben hat man in diesem Fall neben der praktischen Ausbildung? Ggf. Ausbildungspläne erstellen o. ä.?

Ich wäre dankbar, wenn mir jemand weiterhelfen könnte... Sowohl mit Berichten aus der Praxis als auch konkreter Gesetzeslage/Rechtssprechung und/oder Verweisen im Internet...

Vielen Dank schonmal!!
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leilani
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#2

11.01.2007, 15:27

Hallo Angie!
Ich kenne das eigentlich so, dass der Anwalt als Ausbilder im Vertrag steht. Dass er jedoch nur einen Bruchteil der Ausbildung übernimmt und den Rest beispielsweise seiner Bürovorsteherin überträgt, versteht sich aufgrund des Aufgabengebietes wohl von selbst. Jemand bekommt also die Aufgabe vom Chef übertragen.
Im besten Fall hat die Person, die letztendlich ausbildet eine abgeschlossene Ausbildung in dem Beruf den sie weitergeben soll. Ich kenne aber auch Kanzleien, die nur mit Azubis arbeiten; in denen dann die Azubi aus dem 3. die aus dem 1. ausbildet. Ob das so korrekt ist, kann ich Dir leider auch nicht sagen.

Ansonsten würde ich einfach mal bei der Kammer anrufen. Da gibt es Ausbildungsrahmenpläne, u. ä., da kannst Du dann genau nachlesen, was zum Thema Ausbildung wichtig ist.

LG von leilani
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refana87
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#3

11.01.2007, 16:22

Soweit ich weiß, ist es so, dass es einen Anwalt geben muss. Wer dann genau die Aufgabe übernimmt der/dem Azubi/ne alles zu zeigen und zu erklären kann die Kammer ja gar nicht kontrollieren.
Mein Tipp wenn Ihr ausbilden wollt, dann zeigt ihr/ihm alles, denn viele Kanzlein bilden nicht richtig aus leider :(
Gast

#4

11.01.2007, 16:39

hi,
also soweit ich weiß ist in ener kanzlei immer der Anwalt Ausbilder und "eigentlich" darf auch nur er ausbilden. Aber das ist ja in der Praxis so gut wie nie der Fall. Rechtsanaltsfachangestellte muss erst eine Prüfung zum Ausbilder machen und eventuell ist sogar der Rechtsafachwirt nötig das weiß ich aber nicht genau!?
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Lucilla
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#5

22.01.2007, 12:18

Bei mir war es auch der Fall, dass der RA als Ausbilder im Vertrag stand und ich dann von den Kolleginnen tatsächlich ausgebildet wurde.

Mach dir aber auf keinen Fall zu viele Gedanken wegen des Ausbildungsplans, denn daran hält sich sowieso kaum eine Kanzlei. Soweit ich weiß steht nämlich da drin, dass die Azubine sich während des ersten Monats ausschließlich Gedanken um die Stellen des RAs in der Gesellschaft machen soll. Wie das tatsächlich aussieht, kann ich mir nur schwer vorstellen. Soll das arme Mädchen dann da am Schreibtisch sitzen und sich 8 Std. täglich nur darüber Gedanken machen?

Ich wäre da verblödet. :ohmann
Ich weiche nicht zurück, ich nehme Anlauf...
Gast

#6

22.01.2007, 12:44

@Lucilla

Was steht da drin? Stellung des RA in der Gesellschaft? Im positiven oder negativen Sinne? Für diese Gedanken brauch ich höchstens 2 min. :lol:

Ich hatte laut Ausbildungsvertrag auch meinen Ausbilderanwalt, der in Köln ansässig war und den ich somit ca. 1 mal im Jahr zu Gesicht bekam.
Die Ausbildung selbst übernahm die Refa.
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Vorzimmerkeule
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#7

22.01.2007, 13:54

Ich glaube man kann in einer Vielzahl der Büros froh sein, wenn auf gar keinen Fall der Big Boss selbst die Ausbildung übernimmt. Die Durchfallquote wäre wahrscheinlich doppelt so hoch wie jetzt.
Liebe Grüße, Manu
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leilani
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#8

22.01.2007, 14:56

:zustimm
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emmelie_erdbeer
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#9

22.01.2007, 16:46

Hi,

zur Ausbildungsfrage fällt mir folgendes ein:

Es muss ein Anwalt mit Zulassung sein, der den Berufsausbildungsvertrag unterschreibt. In der Regel bilden ja die wenigstens Anwälte selbst aus, der erledigen fast immer die Mädels im Büro. Im Berufsausbildungsvertrag stehen schon die einzelen Ausbildungsziele drinnen. Von der zuständigen Rechtsanwaltskammer kann man sich so eine Übersicht ebenfalls zuschicken lassen. Mir geht es ähnlich. Bin als Erstkraft eingestellt worden und habe gleich einen Azubine an die Hand bekommen. Selbstverständlich braucht man keinen Ausbilderschein, um ausbilden zu können nur sehr starke Nerven und eine schier unerschöpfliche Geduld :wink:

LG
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leilani
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#10

22.01.2007, 17:43

ja ja diese kleinen Biester :wink: :wink: :wink: :wink: :wink: :P :P :P

Nein im Ernst: Es macht ja auch Spaß und Freude das eigene Wissen weiterzugeben und wenn die Azubine es dann irgendwann mal anwenden kann und einem Arbeit abnimmt, hat sich der Aufwand an Geduld und Nerven doch gelohnt.
Freu mich doch auch immer auch mit ihr, wenn sie in der Schule mit Wissen aus (meiner) Praxis glänzen konnte und eine gute oder auch sehr gute Arbeit geschrieben hat.
Man darf sich da nichts vormachen: Azubis sind auch immer eine Visitenkarte. Wenn die mal irgendwo anders anfangen und die Leute dort merken, dass sie was drauf haben, fällt das doch auf die Lernkanzlei zurück!

leilani
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