Stellt man diese Anträge auch mit Einreichung einer Kündigungsschutzklage?
Hab dazu folgendes gefunden:
Eine Beendigung des Rechtsstreits in der Güteverhandlung durch Anerkenntnis- oder Verzichtsurteil ist nicht möglich, da ein Anerkenntnis- oder Verzichtsurteil als gerichtliche Entscheidung nur in einem sich unmittelbar an die Güteverhandlung anschließenden Verhandlungstermin ergehen kann.
Im Anschluss an die Güteverhandlung findet ja immer die streitige Verhandlung statt. Kann man dann die Anträge im Termin stellen oder macht man das schon vorher?
Anträge Anerkenntnis und VU im arbeitsgerichtl. Verf.?
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Also wir stellen solche Anträge nicht mit Einreichung der Kündigungsschutzklage- Sollte im Termin zur Hauptverhandlung die Gegenseite nicht erscheinen, wird dann ein VU beantragt. Aber vorher schriftlich in irgendeiner Form ist das im Arbeitsrecht eigentlich nicht der Fall.
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Richtig und die streitige Verhandlung ist der Kammertermin, bis zu dem Sachvortrag erfolgen kann.Anahid hat geschrieben:Also wir stellen solche Anträge nicht mit Einreichung der Kündigungsschutzklage- Sollte im Termin zur Hauptverhandlung die Gegenseite nicht erscheinen, wird dann ein VU beantragt. Aber vorher schriftlich in irgendeiner Form ist das im Arbeitsrecht eigentlich nicht der Fall.
Dracarys!
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