Anträge Anerkenntnis und VU im arbeitsgerichtl. Verf.?

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Antworten
Benutzeravatar
Muschel
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1151
Registriert: 01.06.2011, 11:38
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#1

09.05.2017, 11:00

Stellt man diese Anträge auch mit Einreichung einer Kündigungsschutzklage?
Hab dazu folgendes gefunden:

Eine Beendigung des Rechtsstreits in der Güteverhandlung durch Anerkenntnis- oder Verzichtsurteil ist nicht möglich, da ein Anerkenntnis- oder Verzichtsurteil als gerichtliche Entscheidung nur in einem sich unmittelbar an die Güteverhandlung anschließenden Verhandlungstermin ergehen kann.

Im Anschluss an die Güteverhandlung findet ja immer die streitige Verhandlung statt. Kann man dann die Anträge im Termin stellen oder macht man das schon vorher?
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17510
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

09.05.2017, 11:32

Also wir stellen solche Anträge nicht mit Einreichung der Kündigungsschutzklage- Sollte im Termin zur Hauptverhandlung die Gegenseite nicht erscheinen, wird dann ein VU beantragt. Aber vorher schriftlich in irgendeiner Form ist das im Arbeitsrecht eigentlich nicht der Fall.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
Riverside
Die KatastroFee
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3875
Registriert: 21.06.2013, 10:04
Beruf: ReFa /Rechtsabteilung
Wohnort: Oberpfalz

#3

09.05.2017, 14:55

Anahid hat geschrieben:Also wir stellen solche Anträge nicht mit Einreichung der Kündigungsschutzklage- Sollte im Termin zur Hauptverhandlung die Gegenseite nicht erscheinen, wird dann ein VU beantragt. Aber vorher schriftlich in irgendeiner Form ist das im Arbeitsrecht eigentlich nicht der Fall.
Richtig und die streitige Verhandlung ist der Kammertermin, bis zu dem Sachvortrag erfolgen kann.
Dracarys!

Nenn mir eine Farbe zwischen 1 und 10. Aber nicht Februar! Das ist kein Land!
Bild
Antworten