anspruchsbegründung - was muss rein

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hannah81
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#1

24.01.2008, 10:48

hi ihrs. ich muss ne anspruchsbegründung aus nem mahnbescheidsantrag machen, bin jetzt aber unsicher, was alles rein muss.

klar, zum einen mal die hauptforderung. dann hab ich aber im mahnbescheidsantrag noch mahnkosten und kosten für ema, müssen die auch irgendwo in den antrag?

dann hab ich das problem mit der formulierung bzgl der geschäftsgebühr. im mahnbescheidsantrag hab ich nur den nicht anrechenbaren teil der geschäftsgebühr geltend gemacht, weil wir bis vor kurzem noch die alten formulare hatten. jetzt kann ich in der anspruchsbegründung ja nicht bezug auf das bgh-urteil vom 7.3.07 nehmen (wie's z.b. in dem mustertext in der wissensdatenbank steht), da gehts ja drum, die volle geschäftsgebühr geltend zu machen. wie kann ich das anders formulieren?

*schlauchschlauch*
rosa

#2

24.01.2008, 10:55

ema kosten unter beifügung der ema geltend machen also mit begründen (zb- unter dem ....2007 war eine ema notwendig geworden da.... nicht zustellbar.... hierfür sind kosten in höhe von ... € entstanden (Beweis: Fotokopie in der Anlage)

genauso dann auch wegen der mahnkosten, unter beifügung der mahnungen...

und die geschäftsgebühr ganz normal begründen und eine kurze aufstellung bezgl. GW, GG AUsl. MwST machen und sagen dass die für die vorgerichtliche Tätigkeit entstanden ist
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hannah81
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#3

24.01.2008, 11:08

hm, ok, klingt irgendwie logisch. ;) danke mal soweit. werd ich mal was aufsetzen und gucken, was cheffe dazu meint. ;)
Bärchen

#4

24.01.2008, 11:28

Ich würde das auch so machen, wie Immi es geschrieben hat.
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