Anrechung in KFA

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ARueya

#1

13.08.2015, 13:30

Hallo,

wieso wird, wenn man einen KAA oder KFA an das Gericht erstellen muss, die GG nicht auf die VG angerechnet sondern volle VG obwohl MDt GG gezahlt hat angegeben?

Danke im Voraus!
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#2

13.08.2015, 13:32

Hallo, :wink1
und noch einmal dieselbe Frage wie schon von Anahid gestellt: Bist du ausgelernt?
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
ARueya

#3

13.08.2015, 13:42

Wenn Du meine Frage nicht beantworten kannst oder möchtest, würde ich Dich höflichst bitten, Dir Deine nicht weiterbringenden Fragen in den Kommentaren meiner Fragen zu sparen.

Dankeschön
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icerose
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#4

13.08.2015, 13:52

Hey, das ist nicht böse gemeint. Ich würd nur gern wissen, ob du eventuell noch in der Ausbildung oder ein Wiedereinsteiger bist oder mit sowas gar nix zu tun hast.
Egal: hier gibts einen Tread ((Kostenausgleichsantrag und Rechnung an zwei Auftraggeber) von heute, Antwort 09:02 Uhr), da hat Anahid genau diese Frage korrekt beantwortet.
Aber gern noch einmal:
Es ist für das KFV uninteressant, ob der MDT die GG bezahlt hat. Es interessiert lediglich, ob die GG vom GEGNER bezahlt oder TITULIERT ist.
LG
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Anahid
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#5

13.08.2015, 14:21

ARueya hat geschrieben:Wenn Du meine Frage nicht beantworten kannst oder möchtest, würde ich Dich höflichst bitten, Dir Deine nicht weiterbringenden Fragen in den Kommentaren meiner Fragen zu sparen.

Dankeschön
Icerose, die hier schon seit Jahren Besuchern des Forums hilfreich zur Seite steht, möchte nur, wie ich selbst ja auch, wissen, welchen Wissensstand sie erwarten darf, da Deine Frage eindeutig zeigt, dass Du vom Gebührenrecht nicht viel Ahnung hast. Es ist auch überhaupt kein Problem zuzugeben, wenn man noch Auszubildende ist, Berufsanfängerin ist, Wiedereinsteigerin ist oder aber normal mit dem RVG gar nichts zu tun hat. Wenn wir aber wissen, dass jemand noch in der Ausbildung oder neu in dem Beruf ist, fallen die Antworten ganz anders aus, als bei jemandem, der den Beruf seit Jahren ausübt. Bei einem Rechtsfachwirt, setze ich einen gehobenen Wissensstand voraus, da die Ausbildung einiges abverlangt. Bei einer Rechtsanwaltsfachangestellten setze ich auch einen gewissen Wissensstand voraus, wo eine Antwort wie "§ 15 a RVG" meistens ausreichend sein sollte.

Bei einem Auszubilden oder Berufseinsteiger sieht die Antwort aber dann so aus:

Die Antwort ergibt sich aus § 15 a RVG. Nur jemand, der die GG gezahlt hat, kann auch eine Anrechnung verlangen. Da dem Mandanten die GG in Rechnung gestellt wurde, ist sie natürlich auf eine dann abzurechnende VG hälftig anzurechnen. Anders als beim Kostenfestsetzungsantrag. Wenn die GG gegen den Gegner nicht innerhalb des Verfahrens geltend gemacht wurde (was, wenn Ihr den Beklagten vertretet, nur durch eine Widerklage möglich wäre) und auch nicht durch die Gegenseite bezahlt wurde, dann ist natürlich auch nichts anzurechnen. Eben darum erscheint die Anrechnung im Kostenfestsetzungsantrag nicht.

Und von daher ist es schon wichtig zu wissen, mit wem man es zu tun hat. Viele schreiben es bei der Threaderöffnung rein, indem sie damit anfangen "Ich bin Berufsanfängerin" oder "Ich hab normal nix damit zu tun und hab jetzt folgendes Problem" oder oder oder. Dafür wird keiner gefressen und ist damit auch kein Mensch zweiter Klasse, sondern es gibt demjenigen die Möglichkeit abzuschätzen, wie weit er ausholen muss mit der Antwort. Also sei bitte nicht pikiert, wenn diese Frage gestellt wird. Um solchen Fragen aus dem Weg zu gehen, kannst Du auch einfach Dein Berufsfeld erweitern. Und bitte bedenke, dass wir alle das freiwillig neben unserer Arbeit machen. Wenn wir also was verkürzen können, dann nehmen wir das gern in Anspruch. Das hat aber wenig Sinn, wenn derjenige dann mit der Antwort wahrscheinlich nichts anfangen kann.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#6

13.08.2015, 14:36

:thx Anahid für diese ausführliche Erläuterung. Merk ich mir für ein eventuell nächstes Mal (dann führ ich das auch etwas deutlicher aus ;) ).
LG
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sansibar
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#7

13.08.2015, 14:53

:good Anahid, ich hatte mich auch schon gefragt, warum hier der Ton so scharf wird, nur weil man sinnvoller Weise nach dem Vorwissensstand fragt.
Grüße - sansibar
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Soenny
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#9

13.08.2015, 15:18

ARueya hat geschrieben:Wenn Du meine Frage nicht beantworten kannst oder möchtest, würde ich Dich höflichst bitten, Dir Deine nicht weiterbringenden Fragen in den Kommentaren meiner Fragen zu sparen.

Dankeschön
Unpassende Antwort finde ich ;)

Bis ich von dir per PN keine klare Aussage habe, ob Azubi oder nicht, gibt es einfach gar keine Antworten mehr ;)

erst mal

:closed
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#10

14.08.2015, 08:03

Alles geklärt, die Userin ist Berufseinsteigerin ;)

Ich bitte die Themenstarterin das in ihrem Profil zunächst entsprechend bei Beruf anzugeben, damit diese Mißverständnisse nicht mehr vorkommen :wink1
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