Hallo jetzt habe ich ein kleines Problem,
in einer Sache mache ich gerade einen ZV-Auftrag (Abnahme VA). Wir haben zuerst aus dem VB zur Zahlung aufgefordert. Dafür ist folgende Gebühr angefallen:
0,3 VG aus EUR 3.650 EUR 75,60
AP EUR 15,12
USt. EUR 17,24
Gesamt EUR 107,96
Bei der Gebühr für die VA berechnet es folgendes:
0,3 VG aus EUR 2.000 EUR 45,00
AP EUR 9,00
USt. EUR 10,26
Gesamt EUR 64,24
./. Anrechnung i. H. v. EUR 64,26
Stimmt denn hier die Anrechnung so?
Vielen lieben Dank. LG
Anrechnung aus höherem Wert?
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Ich denke schon, denn es kann ja nicht mehr angerechnet werden als entstanden ist. Allerdings vermute ich, dass du bei deinem nächsten ZV-Auftrag den Rest auch noch anrechnen musst.
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
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Ja klar es kann nicht mehr angerechnet werden, aber es kommt mir doch etwas komisch vor.
- Adora Belle
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Was genau kommt Dir komisch vor? Du hast Dich bei der Summe der VA-Vergütung vertippt. Die Anrechnung stimmt aber.
Ja doch müsste stimmen.
Wahrscheinlich kommt es mir nur komisch vor, weil ja normalerweise bei der Vollstreckungsandrohung und anschließender ZV derselbe Betrag angerechnet wird. Aber da ja der Streitwert aus der Vollstreckungsandrohung höher war, geht das ja logischerweise nicht.
Wahrscheinlich kommt es mir nur komisch vor, weil ja normalerweise bei der Vollstreckungsandrohung und anschließender ZV derselbe Betrag angerechnet wird. Aber da ja der Streitwert aus der Vollstreckungsandrohung höher war, geht das ja logischerweise nicht.