Guten Morgen,
wir haben von der STA einen Datenträger mit der vollständigen Ermittlungsakte (300 Seiten) erhalten. Die gegnerische Haftpflicht hat von uns einen vollständigen Aktenauszug angefordert. Darf ich den Datenträger (mit separat zugeleitetem Passwort) an die Haftpflicht weitergeben? Früher hat man ja auch einfach eine Kopie der Akte gemacht und dann gegen Gebühr weitergeleitet. Ich habe bei der STA schon angerufen und nachgefragt, ob ich das darf, aber dort wusste man das nicht.
Vielen Dank schon mal.
Aktenauszug (CD) an gegn. Haftpflicht?
- anwaltsliebling
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Grüßle
- Kaffeeschubse
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Ich würde das nicht tun, bedenke bitte die anwaltliche Schweigepflicht und vor allem ist es doch die Gegenseite, die kann selber die Akte anfordern.
Meine Arbeitsplatz ist sicher. Niemand will ihn.
- Andy66
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@ Kaffeeschubse: In Unfallsachen ist es abslout üblich, der gegnerischen Versicherung einen Aktenauszug zur Verfügung zu stellen. Dafür gibts sogar Gebühren: € 30,00 (reginonal auch mal € 26,00) zzgl. Dokumentenpauschale + USt. Das hat nix mit Schweigepflicht zu tun und kann die Regulierungszeit deutlich verkürzen. Außerdem kann man dann gleich nochmal zum Akteninhalt Stellung nehmen und die Versicherung kann nicht immer behaupten, dass die Haftung noch nicht geklärt sei, weil man auf die Akte warte.
@anwaltsliebling: Worin siehst Du das Problem bei der Versendung einer CD im Gegensatz zur Versendung von Kopien? Du wirst ja mit Sicherheit sowieso ein Exemplar in der Akte behalten wollen (ob als abgespeicherte Datei oder kopierte CD). Im Ergebnis ist es egal, mit welchem Medium die Akte weitergeleitet wird, wenn die Weiterleitung an sich zulässig ist.
Ich fände es super praktisch, wenn wir unsere Akten als Datei auf CD kriegen würden, da spart man sich das Einscannen und die Rücksendung der Akte (Porto!).
Manche Versicherungen allerdings haben technische Probleme mit Datenträgern, das liegt wohl am Virenschutz, an den Sachbearbeiterplätzen gibts gar keine Möglichkeiten, die CDs anzusehen. Evtl. solltest Du auch mal die Versicherung anrufen, ob die mit der CD überhaupt was anfangen können. Wenn nicht, alles ausdrucken und entsprechend abrechnen.
@anwaltsliebling: Worin siehst Du das Problem bei der Versendung einer CD im Gegensatz zur Versendung von Kopien? Du wirst ja mit Sicherheit sowieso ein Exemplar in der Akte behalten wollen (ob als abgespeicherte Datei oder kopierte CD). Im Ergebnis ist es egal, mit welchem Medium die Akte weitergeleitet wird, wenn die Weiterleitung an sich zulässig ist.
Ich fände es super praktisch, wenn wir unsere Akten als Datei auf CD kriegen würden, da spart man sich das Einscannen und die Rücksendung der Akte (Porto!).
Manche Versicherungen allerdings haben technische Probleme mit Datenträgern, das liegt wohl am Virenschutz, an den Sachbearbeiterplätzen gibts gar keine Möglichkeiten, die CDs anzusehen. Evtl. solltest Du auch mal die Versicherung anrufen, ob die mit der CD überhaupt was anfangen können. Wenn nicht, alles ausdrucken und entsprechend abrechnen.
Erfahrung ist das, was man bekommt, wenn man das was man will nicht kriegt
- Kaffeeschubse
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Wir machen das grundsätzlich nicht, Cheffe beruft sich auf die Schweigepflicht, von daher kam meine Antwort auf @anwaltslieblings Anfrage.Andy66 hat geschrieben:@ Kaffeeschubse: In Unfallsachen ist es abslout üblich, der gegnerischen Versicherung einen Aktenauszug zur Verfügung zu stellen. Dafür gibts sogar Gebühren: € 30,00 (reginonal auch mal € 26,00) zzgl. Dokumentenpauschale + USt. Das hat nix mit Schweigepflicht zu tun und kann die Regulierungszeit deutlich verkürzen. Außerdem kann man dann gleich nochmal zum Akteninhalt Stellung nehmen und die Versicherung kann nicht immer behaupten, dass die Haftung noch nicht geklärt sei, weil man auf die Akte warte.
@anwaltsliebling: Worin siehst Du das Problem bei der Versendung einer CD im Gegensatz zur Versendung von Kopien? Du wirst ja mit Sicherheit sowieso ein Exemplar in der Akte behalten wollen (ob als abgespeicherte Datei oder kopierte CD). Im Ergebnis ist es egal, mit welchem Medium die Akte weitergeleitet wird, wenn die Weiterleitung an sich zulässig ist.
Ich fände es super praktisch, wenn wir unsere Akten als Datei auf CD kriegen würden, da spart man sich das Einscannen und die Rücksendung der Akte (Porto!).
Manche Versicherungen allerdings haben technische Probleme mit Datenträgern, das liegt wohl am Virenschutz, an den Sachbearbeiterplätzen gibts gar keine Möglichkeiten, die CDs anzusehen. Evtl. solltest Du auch mal die Versicherung anrufen, ob die mit der CD überhaupt was anfangen können. Wenn nicht, alles ausdrucken und entsprechend abrechnen.
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kommt darauf an, wie schnell man die Angelegenheit erledigt haben möchte. Wenn die Vers. Akteneinsicht direkt beantragt dauert das natürlich seine Zeit
- anwaltsliebling
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Ich selber habe eigentlich keine Bedenken. Aber mein Chef . Es wäre schon wichtig, dass die Sache schnell ihren Fortgang nimmt, von daher möchte ich nicht noch mehr Zeit verstreichen lassen. Aber ich werde mal die Versicherung anrufen. Dankeschön.
Grüßle