Abtretung, nur bitte nicht im KFB

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kleeneRefa
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#1

21.02.2017, 20:21

Hallo liebe Mitstreiter

ich habe mal wieder einen "besonderen" Fall :roll:

Unser Mandant hat sich von seinem Kumpel eine Forderung abtreten lassen. Also Mandant = Zessionar, Kumpel = Zedent

Wir haben den Mandanten im Klageverfahren vertreten und leider verloren: Klage abgewiesen, Kosten trägt Kläger.

ABER: im Urteil steht in der Begründung, ich zitiere:
"Bei dem Abtretungsvertrag handelt es sich nicht um eine Vereinbarung, dass sich der Kläger verpflichtet, Gerichts-, Verwaltungs- oder Kosten anderer
Beteiligter zu übernehmen, auch wenn wohl bei Klageerhebung die Kostenrechnung ebenso wie die Vorschussrechnungen für Gutachten zunächst an den Kläger
übersandt werden."

Cheffe sagt: Das bedeutet, dass der Zedent die Kosten tragen muss, nicht der Mandant.

Jetzt möchte Cheffe, dass im KFB als Schuldner der Zedent aufgeführt wird und nicht der Mandant.
Er möchte damit bezwecken, dass sich die Beklagte direkt an den Zedenten wendet und/oder notfalls beim Zedenten den KFB vollstreckt.

Wenn der Mandant als Schuldner drin steht, vollstreckt die Beklagte natürlich zuerst beim Mandanten, weil der ja Kläger war.

Jetzt habe ich die glorreiche Aufgabe, nach Gesetzen und Urteilen zu suchen, wie man das bei Gericht begründen kann, den Zedenten im KFB als Schuldner einzutragen.

Mein größtes Fragezeichen: Ist das überhaupt möglich???

Ich bin fast der Meinung, dass der Mandant in den KFB muss und er sich dann bei der Bezahlung an den Zedenten wenden muss, um sich sein Geld wieder zu holen.
Diesen "Umweg" wollen wir für den Mandanten natürlich vermeiden, weil er ja erstmal Geld vorstrecken muss und dieses dann vielleicht nie wieder sieht.

Der Zedent ist natürlich fein raus, er steht dann in keinem Titel und ist somit nicht greifbar. Der Mandant hätte doch keine Grundlage/keinen Titel, um sich sein Geld wieder zu holen, oder?
Außer notfalls selbst noch einmal gegen den Zedenten zu klagen um einen eigenen Titel zu erwirken.

Bitte helft mir
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Soenny
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#2

21.02.2017, 20:26

Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

foreno-grundlagen.php

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Sofern die Berufsangabe bereits vor der Softwareumstellung des Forums erfolgt ist, muss diese wiederholt werden. Die neue Software bringt geänderte Eingabefelder mit sich, so dass die Bezeichnung u.U. nicht im Kurzprofil sichtbar ist.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
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#3

21.02.2017, 20:29

check. softwareumstellung war schuld
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#4

21.02.2017, 22:29

Bereits seit Mitte der 90er Jahren gibt es zahlreiche Rechtsprechung, dass das Kostenfestsetzungsorgan zwingend an die KGE gebunden ist. Dies gilt sogar, wenn die KGE unrichtig oder gar gesetzeswidrig ist. Das Festsetzungsorgan ist keinesfalls befugt, irgendetwas an der zugrunde liegenden KGE abzuändern. Das sollte einem RA eigentlich bekannt sein.

Im Übrigen kann es schon deshalb nicht anders sein, weil der Mandant als Kläger Unterlegener des Verfahrens ist und deshalb von Gesetzes wegen die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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