Wir haben hier nun zum ersten Mal den Fall, dass sich die Versicherung weigert, die Sachverständigengebühren in den Gegenstandswert bei einem Verkehrsunfall mit aufzunehmen. Die Sachverständigengebühren wurden seitens des Mandanten sicherheitshalber abgetreten. Eine Abtretungserklärung liegt uns allerdings nicht vor. Wir haben diese SV-Gebühren mit Schriftsatz angefordert. Die gegnerische Versicherung hat die Kosten daraufhin direkt an den Gutachter überwiesen. In unserer Abrechnung haben wir die Gutachterkosten in den Gegenstandswert mit aufgenommen. Nun meint die Versicherung, dass diese aufgrund der Abtretung nicht mit aufgenommen werden kann.
Ich finde hierzu leider nichts. Hat die Versicherung recht?
Abgetretene SV-Gebühren im Gegenstandswert?
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Wenn es abgetreten ist, steht Eurem Mandanten der Anspruch nicht zu, also kann er Euch auch nicht beauftragen das bei der Versicherung geltend zu machen, da er gar nicht aktivlegitimiert ist. Sehe ich wie die Versicherung. Ich mache abgetretene Forderungen nie mit geltend. Sollen sich doch die drum kümmern, die sich den Anspruch haben abtreten lassen, dass sie die Kohle kriegen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
Man sollte sich die Abtretungserklärung mal ansehen. Vorher kann die Frage nicht beantwortet werden.
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Wir haben ja gar keine Abtretungserklärung vorliegen. Die Versicherung schreibt uns nur, dass der Mandant diese abgetreten hätte. Woher die das wissen wollen, dass weiß ich nicht.
- Liesel
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Ist das Original-GA direkt an die Versicherung gegangen?
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Nein, wir haben es hingeschickt.