Folgendes Problem:
Wir haben eine Forderung gegen eine GbR per MB geltend gemacht gegen beide Gesellschafter. Ein Schuldner hat rechtzeitig Teil-Widerspruch eingelegt, der andere erst Teil-Einspruch gegen VB.
Dann gab es noch eine Teil-Zahlung, so dass letztendlich ein Verfahren vor dem LG und ein Verfahren vor dem AG lief.
Verfahren vor dem AG endete (nach VU und Einspruch VU) mit Vergleich (Streitwertfestsetzung x + überschießender Vergleich y).
Verfahren vor dem LG mit Klagabweisung (Streitwert z).
Jetzt sollen wir beim Mandanten abrechnen, was hinsichtlich unterschiedlicher Gegenstandswerte (x,y,z) zusätzlich erschwert wird.
Ich hatte überlegt, die Gebühren einfach nach dem höheren Gegenstandswert x, zuzüglich überschießendem Betrag y (Protokollierung einer Einigung) abzurechnen. Oder bekommen wir die Gebühren "doppelt" auch nach dem Betrag z?
Hat hier schon jemand diesen Fall gehabt? Wäre für Tipps sehr dankbar.
2 getr. Verfahren nach MB geg. GbR-Welche Gebühren?
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ist wie bei einer Verbindung von Verfahren: Werden Verfahren getrennt, fallen die Gebühren bis zur Trennung nur einmal an, ab der Trennung mehrfach. Also: VG und weitere Gebühren der Streitverfahren sind für beide Verfahren gesondert zu berechnen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Vielen Dank!Anahid hat geschrieben:Ist wie bei einer Verbindung von Verfahren: Werden Verfahren getrennt, fallen die Gebühren bis zur Trennung nur einmal an, ab der Trennung mehrfach. Also: VG und weitere Gebühren der Streitverfahren sind für beide Verfahren gesondert zu berechnen.