und wenn ich ihn anschreibe, dass seine Rg. falsch ist, dann wäre abzurechnen:
3305
7002
3100
abzgl. Anrechnung
7002
3401
3402
7002
welche Verfahrensweise ist denn jetzt hier richtig?
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- 05.11.2014, 16:59
- Forum: RVG ab 1.8.2013
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- 05.11.2014, 16:53
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Re: Abrechnung Beauftragung Terminsvertreter
Also ihr meint jetzt eine Rg über alle Tätigkeiten, entsprechend:
3305
7002
3100
abzgl. Anrechnung
3104
7002
davon die Hälfte kriegt der Korrespondenzanwalt?
3305
7002
3100
abzgl. Anrechnung
3104
7002
davon die Hälfte kriegt der Korrespondenzanwalt?
- 05.11.2014, 16:43
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Re: Abrechnung Beauftragung Terminsvertreter
die er aber nicht abgerechnet hat...
bohr ich verstehe jetzt gar nichts mehr und mein Kopf brummt..kann ich nicht einfach die
3100
7002 abrechnen
und dem Mandanten die Rg. des KA zur Zahlung übersenden?
bohr ich verstehe jetzt gar nichts mehr und mein Kopf brummt..kann ich nicht einfach die
3100
7002 abrechnen
und dem Mandanten die Rg. des KA zur Zahlung übersenden?
- 05.11.2014, 16:34
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Re: Abrechnung Beauftragung Terminsvertreter
@Kikki-Fee:
Also du meinst er hätte
0,65 nach 3401 und
1,2 nach 3402 abrechnen sollen?
Also du meinst er hätte
0,65 nach 3401 und
1,2 nach 3402 abrechnen sollen?
- 05.11.2014, 16:26
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Re: Abrechnung Beauftragung Terminsvertreter
GW:5700 € 1,0 Verfahrensgebühr (Mahnverfahren) gem. Nr. 3305 VV RVG 354,00 € Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG 20,00 € 1,3 Verfahrensgebühr (1. Rechtszug) gem. Nr. 3100 VV RVG 460,20 € abzgl. Anrechnung Verfahrensgebühr (1. Rechtszug) i. H. v. 1,00 -354,00 € Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV R...
- 05.11.2014, 16:20
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Re: Abrechnung Beauftragung Terminsvertreter
Ich habe jetzt: GW:5700 € 1,0 Verfahrensgebühr (Mahnverfahren) gem. Nr. 3305 VV RVG 354,00 € Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG 20,00 € 1,3 Verfahrensgebühr (1. Rechtszug) gem. Nr. 3100 VV RVG 460,20 € abzgl. Anrechnung Verfahrensgebühr (1. Rechtszug) i. H. v. 1,00 -354,00 € Auslagenpauschale ge...
- 05.11.2014, 15:51
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Re: Abrechnung Beauftragung Terminsvertreter
Er hat dann die 3100 und die 3104 geteilt aber ich ja nicht, ich habe ja sozusagen die 3401 (in Höhe von 0,65 und die 3402 in Höhe von 1,2) oder stehe ich total auf dem Schlauch`?
- 05.11.2014, 15:41
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Re: Abrechnung Beauftragung Terminsvertreter
Ja genauso sehe ich das ja auch.
Wenn ich jetzt abrechne:
1,0 VG 3305
7002
1,3 VG 3100
abzgl. Anrechnung 1,0
7002?
0,65 VG 3401
1,2 TG 3402
dann habe ich doch aber einen höheren Wert, als der KA verlangt. Er verlangt ja nur die Hälfte der 3402.
Wenn ich jetzt abrechne:
1,0 VG 3305
7002
1,3 VG 3100
abzgl. Anrechnung 1,0
7002?
0,65 VG 3401
1,2 TG 3402
dann habe ich doch aber einen höheren Wert, als der KA verlangt. Er verlangt ja nur die Hälfte der 3402.
- 05.11.2014, 15:32
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Re: Abrechnung Beauftragung Terminsvertreter
ja aber das stimmt ja dann auch nicht ganz, da die 3401 ja nur 0,65 VG beträgt und diesen Betrag hat der Korrespondenzanwalt ja bereits in Abzug gebracht, dann kann ich ja nicht nochmal die Hälfte abrechnen?
- 05.11.2014, 15:02
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Re: Abrechnung Beauftragung Terminsvertreter
Ja wenn der KA die Hälfte der Terminsgebühr abrechnet, wäre das doch eine 0,6. Ohje jetzt bin ich total verwirrt.