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- 03.03.2014, 12:22
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Welche Gebühren bei Antrag § 76 II SGB IV
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Re: Welche Gebühren bei Antrag § 76 II SGB IV
Meiner Meinung nach ist das Mitwirkung an einer Ratenzahlungsvereinbarung. Entsprechend 20 % des gestundeten Betrages als Streitwert und dann eine Einigungsgebühr abrechnen.
- 03.03.2014, 12:20
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: KOstenausgleichungsantrag
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Re: KOstenausgleichungsantrag
Nur die 21000 Gesamtstreitwert.
- 03.03.2014, 12:19
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: KFA - ich hoffe, ich bin hier richtig
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Re: KFA - ich hoffe, ich bin hier richtig
Wenn Du für die Frau Abwesenheitsgeld geltend machen willst, dann musst Du den Verdienstausfall nachweisen. Bei dem Mann als Selbständigen kannst Du durchaus die 17,00 € ansetzen. Selbstverständlich kann Abwesenheitsgeld für jeden einzeln geltend gemacht werden (wenn denn ein Schaden vorhanden ist)....
- 21.02.2014, 19:40
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Vollstreckungsmöglichkeiten
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Re: Vollstreckungsmöglichkeiten
Bei regelmäßigem Einkommen, so wie er das angibt, in festen Beträgen, seh ich da durchaus ein festes Einkommen und die Selbständigkeit bezweifel ich auch mal ganz stark, was aber auf einem anderen Blatt steht.
- 21.02.2014, 17:36
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Kostenrechnung nach neuem oder altem RVG?
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Re: Kostenrechnung nach neuem oder altem RVG?
Für den UBV ist neues Recht maßgeblich und diese Frage ist hier schon x-mal beantwortet worden.
Schönes Wochenende
Schönes Wochenende
- 21.02.2014, 17:23
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Vollstreckungsmöglichkeiten
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Re: Vollstreckungsmöglichkeiten
Wenn 3 Arbeitgeber angegeben sind, dann Lohnpfändung bei allen dreien mit dem Antrag, die Einkünfte zusammenzurechnen und dem Antrag, die Ehefrau bei der Berechnung des pfändungsfreien Betrages nicht zu berücksichtigen, da diese nach Auskunft des Schuldners ein einges, für ihren Unterhalt ausreichen...
- 21.02.2014, 17:21
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Entschädigung nach § 22 JVEG für AN nachweisen?
- Antworten: 4
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Re: Entschädigung nach § 22 JVEG für AN nachweisen?
Das ist ja was ganz anderes. Der ist selbständig. Der Mandant von anwaltsliebling ist Angestellter. Für Selbständige kann man den Höchstsatz nach § 22 JVEG ansetzen (so u.a. OLG Hamm, Beschluß vom 15.12.2005, Az.: 4 Ws 357/05).
- 21.02.2014, 14:36
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Vollstreckungsmöglichkeiten
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Re: Vollstreckungsmöglichkeiten
Ich würde die Eintragung einer Sicherungshypothek auf den Hälfteanteil beim Grundstück vornehmen. Das ist mal das allererste, was ins Auge springt. :wink: Was mir ferner auffällt, ist, dass Du nichts über Bankkonten sagst. Wenn der selbständig ist, sollte doch irgendwo ein Bankkonto bestehen. Ist de...
- 21.02.2014, 12:29
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Terminsgebühr Berufungsverfahren
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Re: Terminsgebühr Berufungsverfahren
1,2 TG. Die ermäßigt sich nicht.
- 21.02.2014, 12:21
- Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
- Thema: Berechtigtes Interesse
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Re: Berechtigtes Interesse
Was kannst Du mit der Auskunft anfangen? Der Typ ist ein Straftäter - das ist Dir bekannt. Aber welche Rolle spielt es ob hier ein altes oder neues Verfahren wegen der Strafe gemeint ist? Neugierde begründet kein Recht auf Akteneinsicht.