Verwalter hat eigentlich nichts damit zu tun. Sind ja Neuschulden.
MB kannst du trotzdem beantragen. Wieso willst du klagen?
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- 16.12.2015, 10:49
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Leistungs- und Feststellungsklage während InsoVerfahren
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- 15.12.2015, 10:46
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- Thema: Bundesmeldegesetz-Einwohnermeldeauskünfte ab 1.11.15
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Re: Bundesmeldegesetz-Einwohnermeldeauskünfte ab 1.11.15
Also ehrlich, ich finde dass total beknackt dass man als RA schreiben muss dass man keine Werbezwcke verfolgt. Wir haben einen Standartsatz dass zivilrechtliche Ansprüche verfolgt werden schon seit eh und jeh drin und nun wollen die Ämter tatsächlich noch diesen Zusatz.
- 15.12.2015, 10:42
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Re: Anrechnung Geschäftsgebühr
Wenn der Mandant zahlt ist es schön. Ansonsten kannst du dann eigentlich auch den neuen Rechnungsbetrag abschreiben. Wenn der MB schon vor dem InsV eingereicht wurde hättet ihr auch diese Forderung zur Tabelle anmelden müssen. Kam denn bei der zv was raus dass ihr aufrechnen könnt?
- 14.12.2015, 20:16
- Forum: RVG ab 1.8.2013
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Re: Anrechnung Geschäftsgebühr
Ich habe das so verstanden dass sie für den Mandanten einen mb beantragt hat und nicht gegen? Müsste locke nochmal erklären.
- 14.12.2015, 11:05
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Anrechnung Geschäftsgebühr
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Re: Anrechnung Geschäftsgebühr
Achso ok. Natürlich ärgerlich aber meistens bekommt man auch keine Nachricht. Wenn er die erste Rechnung nicht gezahlt hat musst du doch aber nichts anrechnen???
- 14.12.2015, 09:13
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Re: Anrechnung Geschäftsgebühr
Du bekommst in den meisten Fällen eh nur eine kleine Quote und nicht deine komplette Anmeldung ausbezahlt.
- 10.12.2015, 13:29
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- Thema: 1 Berechtigungsschein - mehrere Angelegenheiten
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Re: 1 Berechtigungsschein - mehrere Angelegenheiten
Was meinst du mit es gibt 4 Bescheide? 4 Beratungshilfescheine? Oder 4 Bescheide als Rechtsangelegenheit die ihr bearbeitet habt?
- 04.12.2015, 20:26
- Forum: Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung
- Thema: Ausbildung im ersten Lehrjahr - die ersten Monate
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Re: Ausbildung im ersten Lehrjahr - die ersten Monate
Unsere darf nach drei Monaten noch gar nicht ans Telefon. Auch bei Fristen o.ä. haben die noch nix zu suchen. Sie geht zum Gericht, sucht Akten pp. Auch wenn deine 18 ist hat sie wohl zuhause nicht viel machen müssen, hört sich so an für mich.
- 03.12.2015, 16:07
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Anrechnung RSV
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Re: Anrechnung RSV
Puh dann ist das ja teuer für sie und die RSV spart eine halbe Gebühr
- 02.12.2015, 20:01
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Anrechnung RSV
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Anrechnung RSV
Haben die RSV der Mandantin angeschrieben. Rückmeldung war Sozialrecht nur gerichtlich versichert. Mandantin hat nun 2302 bezahlt. Nun läufts gerichtlich. Muss ich nun bei der rsv die Geschäftsgebühr zur Hälfte anrechnen? Sie haben ja diese nicht bezahlt. Und die 150 Selbstbehalt muss sie wohl auch ...