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von Revisor
25.08.2018, 06:51
Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
Thema: Vorzeitige Beendigung bei Fremdentwurf
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Re: Vorzeitige Beendigung bei Fremdentwurf

Vorbemerkung 2.1.3 KV GNotKG:
(3) Der Fertigung eines Entwurfs im Sinne der nachfolgenden Vorschriften steht die Überprüfung, Änderung oder Ergänzung eines dem Notar vorgelegten Entwurfs gleich.
von Revisor
24.08.2018, 10:09
Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
Thema: Übertragung eines Teilkommanditanteils /Ergänz. Kommanditver
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Re: Übertragung eines Teilkommanditanteils /Ergänz. Kommandi

Andererseits kann es natürlich so gemeint sein, dass noch weitere, jetzt nicht absehbare weitere Änderungen dann später gesondert gemacht werden sollen und dies die Mandanten so wollen, dann ist es natürlich auch kein Problem. Muss man anhand der Details im Einzelfall genauer prüfen. So hatte ich d...
von Revisor
24.08.2018, 10:05
Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
Thema: Vorzeitige Beendigung bei Fremdentwurf
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Re: Vorzeitige Beendigung bei Fremdentwurf

Gute Frage von larifari!
von Revisor
23.08.2018, 13:39
Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
Thema: Übertragung eines Teilkommanditanteils /Ergänz. Kommanditver
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Re: Übertragung eines Teilkommanditanteils /Ergänz. Kommandi

Zum Geschäftswert einer Änderung siehe Streifzug RdNr. 1671 - 1675. Hier wird mE ein niedriger %-Satz des Aktivvermögens angemessen sein (§ 36 Abs. 1 GNotKG). Anmerkung: Der "Streifzug" dürfte in den meisten Fällen Lösungen bieten! Ergänzend empfiehlt sich evtl. noch der Kauf von Diehn, No...
von Revisor
23.08.2018, 09:42
Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
Thema: Übertragung eines Teilkommanditanteils /Ergänz. Kommanditver
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Re: Übertragung eines Teilkommanditanteils /Ergänz. Kommandi

Leider fehlen in deiner Sachverhaltsdarstellung etliche Angaben. Ich gehe mal von folgendem Sachverhalt aus: Der Notar entwirft/beurkundet einen Vertrag über die unentgeltliche Übertragung eines Kommanditanteils im Nennbetrag von 2.500 Euro. Ferner beglaubigt er die Unterschrift der Gesellschafter d...
von Revisor
06.08.2018, 14:44
Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
Thema: Vollzugsgebühr Gesellschafterlisten
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Re: Vollzugsgebühr Gesellschafterlisten

Es ist nur eine Vollzugsgebühr zu berechnen, da ein Fall des § 93 Abs. 2 Satz 1 GNotKG nicht vorliegt (vgl. § 93 Abs. 2 Satz 2 GNotKG).
Zu beachten ist ggfl. der Höchstbetrag von 250,00 Euro je Liste (Nr. 22113 KV GNotKG).
von Revisor
30.07.2018, 21:32
Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
Thema: Wert Wohnungsbelegungsrecht
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Re: Wert Wohnungsbelegungsrecht

Soweit Martin Filzek schreibt nach § 50 sind ja die Werte für Bauverpflichtungen mit nur jeweils 20 % von Gebäudewert bei Wohnhausbauverpflichtungen und 20 % der Baukosten bei gewerblichen muss ich ihm widersprechen. Maßgeblicher Ausgsngswert ist bei Wohnhausbebauungsverpflichtungen der Wert des unb...
von Revisor
30.07.2018, 15:13
Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
Thema: Wert Wohnungsbelegungsrecht
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Re: Wert Wohnungsbelegungsrecht

Bei Korintenberg, GNotKG, 20. Aufl., RdNr. 13 zu § 50 heißt es (m.E. zutreffend) u.a.: " Nach § 50 Nr. 2 werden schuldrechtliche Nutzungsbeschränkungen bewertet. ... Hierunter fallen aber auch schuldrechtliche Verpflichtungen, ein Gebäude oder bestimmte Wohnungen nur an diejenigen Personen zu v...
von Revisor
27.07.2018, 07:41
Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
Thema: Gebühr Vaterschaftsanerkennung
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Re: Gebühr Vaterschaftsanerkennung

Nach Vorbemerkung 2 Abs. 3 KV GNotKG sind Beurkundungen nach § 67 Abs. 1 des Beurkundungsgesetzes gebührenfrei, also auch die Anerkennung der Vaterschaft (§ 67 Abs. 1 Ziff. 1 BeurKG).