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gnotkg-ab-01-08-2013-f119/vorzeitige-be ... 87942.html
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- 31.08.2018, 11:06
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Prüfung und Überarbeitung Entwurf
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- 25.08.2018, 06:51
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Vorzeitige Beendigung bei Fremdentwurf
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Re: Vorzeitige Beendigung bei Fremdentwurf
Vorbemerkung 2.1.3 KV GNotKG:
(3) Der Fertigung eines Entwurfs im Sinne der nachfolgenden Vorschriften steht die Überprüfung, Änderung oder Ergänzung eines dem Notar vorgelegten Entwurfs gleich.
(3) Der Fertigung eines Entwurfs im Sinne der nachfolgenden Vorschriften steht die Überprüfung, Änderung oder Ergänzung eines dem Notar vorgelegten Entwurfs gleich.
- 24.08.2018, 10:09
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Übertragung eines Teilkommanditanteils /Ergänz. Kommanditver
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Re: Übertragung eines Teilkommanditanteils /Ergänz. Kommandi
Andererseits kann es natürlich so gemeint sein, dass noch weitere, jetzt nicht absehbare weitere Änderungen dann später gesondert gemacht werden sollen und dies die Mandanten so wollen, dann ist es natürlich auch kein Problem. Muss man anhand der Details im Einzelfall genauer prüfen. So hatte ich d...
- 24.08.2018, 10:05
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Vorzeitige Beendigung bei Fremdentwurf
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Re: Vorzeitige Beendigung bei Fremdentwurf
Gute Frage von larifari!
- 23.08.2018, 13:39
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Übertragung eines Teilkommanditanteils /Ergänz. Kommanditver
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Re: Übertragung eines Teilkommanditanteils /Ergänz. Kommandi
Zum Geschäftswert einer Änderung siehe Streifzug RdNr. 1671 - 1675. Hier wird mE ein niedriger %-Satz des Aktivvermögens angemessen sein (§ 36 Abs. 1 GNotKG). Anmerkung: Der "Streifzug" dürfte in den meisten Fällen Lösungen bieten! Ergänzend empfiehlt sich evtl. noch der Kauf von Diehn, No...
- 23.08.2018, 09:42
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Übertragung eines Teilkommanditanteils /Ergänz. Kommanditver
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Re: Übertragung eines Teilkommanditanteils /Ergänz. Kommandi
Leider fehlen in deiner Sachverhaltsdarstellung etliche Angaben. Ich gehe mal von folgendem Sachverhalt aus: Der Notar entwirft/beurkundet einen Vertrag über die unentgeltliche Übertragung eines Kommanditanteils im Nennbetrag von 2.500 Euro. Ferner beglaubigt er die Unterschrift der Gesellschafter d...
- 06.08.2018, 14:44
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Vollzugsgebühr Gesellschafterlisten
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Re: Vollzugsgebühr Gesellschafterlisten
Es ist nur eine Vollzugsgebühr zu berechnen, da ein Fall des § 93 Abs. 2 Satz 1 GNotKG nicht vorliegt (vgl. § 93 Abs. 2 Satz 2 GNotKG).
Zu beachten ist ggfl. der Höchstbetrag von 250,00 Euro je Liste (Nr. 22113 KV GNotKG).
Zu beachten ist ggfl. der Höchstbetrag von 250,00 Euro je Liste (Nr. 22113 KV GNotKG).
- 30.07.2018, 21:32
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Wert Wohnungsbelegungsrecht
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Re: Wert Wohnungsbelegungsrecht
Soweit Martin Filzek schreibt nach § 50 sind ja die Werte für Bauverpflichtungen mit nur jeweils 20 % von Gebäudewert bei Wohnhausbauverpflichtungen und 20 % der Baukosten bei gewerblichen muss ich ihm widersprechen. Maßgeblicher Ausgsngswert ist bei Wohnhausbebauungsverpflichtungen der Wert des unb...
- 30.07.2018, 15:13
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Wert Wohnungsbelegungsrecht
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Re: Wert Wohnungsbelegungsrecht
Bei Korintenberg, GNotKG, 20. Aufl., RdNr. 13 zu § 50 heißt es (m.E. zutreffend) u.a.: " Nach § 50 Nr. 2 werden schuldrechtliche Nutzungsbeschränkungen bewertet. ... Hierunter fallen aber auch schuldrechtliche Verpflichtungen, ein Gebäude oder bestimmte Wohnungen nur an diejenigen Personen zu v...
- 27.07.2018, 07:41
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Gebühr Vaterschaftsanerkennung
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Re: Gebühr Vaterschaftsanerkennung
Nach Vorbemerkung 2 Abs. 3 KV GNotKG sind Beurkundungen nach § 67 Abs. 1 des Beurkundungsgesetzes gebührenfrei, also auch die Anerkennung der Vaterschaft (§ 67 Abs. 1 Ziff. 1 BeurKG).