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- 17.08.2015, 14:41
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Erhöhung im einstweiligen Verfügungsverfahren
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Re: Erhöhung im einstweiligen Verfügungsverfahren
Hallo Janne, also das man in einem einstweiligen Verfahren keine Erhöhung geltend machen kann, habe ich noch nicht gehört.. auf welchen § wird sich denn da bezogen? Du hast doch in dem Verfahren beide vertreten in einem Verfahren. Es sei denn, die wollten, dass du je eine Abrechnung machst... Eigent...
- 14.08.2015, 09:46
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Abrechnung Strafsache nach Einstellung gem. § 153a
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Re: Abrechnung Strafsache nach Einstellung gem. § 153a
Danke für die schnelle Antwort glaube waren aber nach Verbindung erst beauftragt, da schaue ich nochmal. vielen Dank
- 14.08.2015, 09:30
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Abrechnung Strafsache nach Einstellung gem. § 153a
- Antworten: 11
- Zugriffe: 2597
Re: Abrechnung Strafsache nach Einstellung gem. § 153a
Huhu, ich habe so einen ähnlichen Fall, nur gab´s bei uns kein Gerichtstermin. Sachverhalt: Es gab zwei Ermittlungsverfahren, die dann zusammengeführt wurden. Wir haben eine 3-seitige Einlassung mit mehreren Anlagen geschrieben. Jetzt wurde das Ermittlungsverfahren nach § 153 a Abs. 1 Strafprozessor...
- 13.08.2015, 16:48
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Häftling finden in JVA
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Re: Häftling finden in JVA
mhh vielleicht mal Gerichten in Stafabteilungen anrufen und fragen ob dort Verurteilungen vorliegen.... ansonsten mal versuchen, bei den Gefängnissen anrufen wo man denjenigen vermutet..... oder vielleicht bekommt man über die Polizei was raus, wenn man ein Aktenzeichen von einer Straftat oder sowas...
- 13.08.2015, 14:35
- Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
- Thema: Abmahnung vor einstw. Verfügung ein MUSS?!?!
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Re: Abmahnung vor einstw. Verfügung ein MUSS?!?!
Huhu :) also wir hatten letztens auch so einen Fall und haben auch vorher außergerichtlich abgemahnt, aber ob das ein MUSS ist weis ich auch nicht... ich glaube das hat auch was mit Kosten zu tun.Denn wenn der Antragsgegner den Unterlassungsansspruch anerkennt, dann würde ja hier grundsätzlich § 93 ...
- 13.08.2015, 14:26
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Schuldner Insolvenzverfahren eröffnet - lfd. Kindesunterhalt
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Re: Schuldner Insolvenzverfahren eröffnet - lfd. Kindesunter
keiner eine Idee?
- 10.08.2015, 14:32
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Schuldner Insolvenzverfahren eröffnet - lfd. Kindesunterhalt
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- Zugriffe: 2173
Re: Schuldner Insolvenzverfahren eröffnet - lfd. Kindesunter
Hallo Ihr Lieben, ich schließe mich mit meiner Frage hier einfach an, weil ich denke das es zum Thema passt. Bin in dem Thema leider noch nicht richtig fit und habe niemanden mehr, außer meine Chefin, mit der ich diskutieren kann :( Also nunmal zum Sachverhalt: Wir haben eine vollstreckbare Urkunde ...
- 23.06.2015, 14:08
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Anrechnung GG ja oder nein? Vaterschaftsanfechtung
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außergerichtlicher Vaterschaftstest
Hallo ihr Lieben, habe mal wieder eine Frage.... Bei uns wird es jetzt "Mode", dass die außergerichtlichen Vaterschaftsteste nicht mehr durchs Jugendamt durchgeführt werden, sondern dass die Väter sich die Teste außergerichtlich selbst bestellen sollen und dann diesen Test bei einem Anwalt...
- 07.05.2015, 10:47
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Abrechnung nach 3311 VV RVG
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Re: Abrechnung nach 3311 VV RVG
hier schau mal, gerade in Kommentierung gefunden: II. Jeweils gesondertes Entstehen der Gebühr Nr. 3311 2 Die Anmerkung zur Gebühr Nr. 3311 bestimmt, dass die Gebühr für jede der in den Nr. 1 – 6 genannten Tätigkeiten gesondert entsteht. Das bedeutet gleichzeitig, dass die Gebühren auch nebeneinande...
- 07.05.2015, 10:40
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Abrechnung nach 3311 VV RVG
- Antworten: 4
- Zugriffe: 6028
Re: Abrechnung nach 3311 VV RVG
Hallo Karina,
ich würde einfach versuchen beide Tätigkeiten gesondert abzurechnen, denn schließlich warst du ja im Zwangsversteigerungsverfahren und sodann im Verteilungsverfahren tätig.... mehr als ablehnen können sie es dir ja nicht....
LG
ich würde einfach versuchen beide Tätigkeiten gesondert abzurechnen, denn schließlich warst du ja im Zwangsversteigerungsverfahren und sodann im Verteilungsverfahren tätig.... mehr als ablehnen können sie es dir ja nicht....
LG