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- 27.02.2009, 10:12
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Forderungsanmeldung Insolvenzverfahren
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Da gibts ne BGH-Entscheidung, daß der Titel nicht im Original vorgelegt werden muß. Weiß jetzt nur nicht mehr, wo die zu finden ist... Prinzipiell mußt du die Forderung so anmelden, daß sie nachvollziehbar ist. Stell dir einfach vor, du sitzt auf der anderen Seite und sollst prüfen, ob die Forderung...
- 27.02.2009, 10:10
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Verjährung Zinsen ZV?
- Antworten: 28
- Zugriffe: 3858