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- 05.12.2010, 12:00
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Kostenfestsetzung Versäumnisurteil - streitiges Verfahren
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Re: Kostenfestsetzung Versäumnisurteil - streitiges Verfahre
Dann müsste ich also die vermeintlichen Gebühren als Terminswahrnehmungskosten "in Höhe der Gebühr Nummer 3105 beantragen ? Immerhin spricht 3105 doch von "Wahrnehmung eines Termins, in dem eine Partei nicht erschienen oder nicht ordnungsgemäß vertreten ist UND lediglich ein Antrag auf VU ...
- 05.12.2010, 09:03
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Kostenfestsetzung Versäumnisurteil - streitiges Verfahren
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Re: Kostenfestsetzung Versäumnisurteil - streitiges Verfahre
Lieber Dino, habeich gemacht - schon vorher (siehe mein Eingangspost). Dort werde ich zu meiner konkreten Frage aber nicht fündig, denn DASS die Säumniskosten übernommen werden ist ir klar. Ich suche nur eine Norm, nach der ich ausschließlich die Säumniskosten beantrage. Vielleicht suche ich falsch ...
- 04.12.2010, 17:56
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Kostenfestsetzung Versäumnisurteil - streitiges Verfahren
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Re: Kostenfestsetzung Versäumnisurteil - streitiges Verfahre
Ja, das Gericht hat bereits beschlossen, dass die Kosten der Kläger trägt bis auf die Kosten wegen der Säumnis. Insofern brauche ich nur noch einen KFA wegen der Säumnis des Beklagten machen, sprich die besagte Nr. 3105 VV RVG. Soll ich hier nach "gem. § 95 ZPO" beantragen ?
- 03.12.2010, 17:02
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Kostenfestsetzung Versäumnisurteil - streitiges Verfahren
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Re: Kostenfestsetzung Versäumnisurteil - streitiges Verfahre
über die Suchfunktion habe ich obige bereits ältere Posts gefunden, die meiner Frage an nächsten kommen. Allerdings war auch in diesem post streitig, was ich bei demselben Ausgangssachverhalt suche: Beklagter ist im Termin säumig, Einspruch ist erfolgreich, aber Kläger nimmt daraufhin die Klage zurü...
- 04.11.2010, 17:35
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Abrechnung Vergleich m. Erledigung zweites Verfahren
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Re: Abrechnung Vergleich m. Erledigung zweites Verfahren
weiß niemand was ?
- 04.11.2010, 17:33
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Abrechnung über Vertragsgestaltung
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Re: Abrechnung über Vertragsgestaltung
bei uns ist lediglich einen Stundensatz von 120-150 EUR üblich. Bei Veträgen dieser Art könnt ihr aber auch eine Pauschale nehmen. Auch dabei kommt es wieder auf Eure Vorstellungen an. Wenn Ihr bisher nichts vereinbart habt, würde ich den durchschnittlichen Stundensatz eines Anwaltes nehmen, der m.E...
- 04.11.2010, 13:35
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Abrechnung Vergleich m. Erledigung zweites Verfahren
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Abrechnung Vergleich m. Erledigung zweites Verfahren
Hallo zusammen, ich bitte Euch um Bestätigung meiner Einschätzung. Meine Lösung kommt mir zu einfach vor :-) Gegner führt hintereinander zwei Klageverfahren (identische Streitwerte) für zwei aufeinanderfolgende Monatsmieten. (m. E. hätte er die zweite Monatsmiete doch auch im Wege der Klageerweiteru...
- 31.05.2010, 16:34
- Forum: GKG
- Thema: Kosten: reine Protokollierung eines Vergleiches
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Re: Kosten: reine Protokollierung eines Vergleiches
Ich möchte mich noch einmal verbessern: Ich weiß ja, dass beim Arbeitsgericht 2 Gebühren erhoben werden. Ich weiß auch, dass diese bei einem Vergleich nicht erhoben werden, mithin das Verfahren zumindest im Hinblick auf die Gerichtsgebühren nichts kostet. Ich weiß aber nicht, ob das auch für den Fal...
- 31.05.2010, 14:47
- Forum: GKG
- Thema: Kosten: reine Protokollierung eines Vergleiches
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Kosten: reine Protokollierung eines Vergleiches
Hallo zusammen, im Arbeitsrecht wird ein außergerichtlicher ( noch gar keine Rechtssache anhängig) Vergleich geschlossen. Der soll gerichtlich protokolliert werden. Rechtsanwaltskosten trägt jede Partei (außerger. und ger. sowieso) selber. Was aber teilen sich die Parteien an Gerichtsgebühren ? Ist ...
- 22.03.2010, 12:44
- Forum: GKG
- Thema: Streitwert "Integrationshilfe"
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Re: Streitwert "Integrationshilfe"
Das ist ein guter Hinweis. Daran habe ich noch nicht gedacht. Das wäre auch eine gute Hausnummer. Ich werde es nachlesen.
Danke Re1108
Danke Re1108