Ich denke, die Aussage des Insolvenzgerichts ist anders gemeint.
Wenn der böse Insolvenzverwalter, der hier viel zu spät angefochten hat, die Gebühr ganz oder teilweise aus eigener Tasche zahlt (was doch nur recht und billig wäre) dann soll es dem Insolvenzgericht recht sein.
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- 26.09.2017, 10:33
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- Thema: Insolvenz nachträgliche Anmeldung Gebühr gerechtfertigt?
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- 19.09.2017, 17:07
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- Thema: Insolvenz nachträgliche Anmeldung Gebühr gerechtfertigt?
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Re: Insolvenz nachträgliche Anmeldung Gebühr gerechtfertigt?
Erklärt Ihr die Insolvenzanfechtungen schon vor der ersten Gläubigerversammlung?
- 19.09.2017, 11:03
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- Thema: Insolvenz nachträgliche Anmeldung Gebühr gerechtfertigt?
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Re: Insolvenz nachträgliche Anmeldung Gebühr gerechtfertigt?
Der eigentliche Punkt, dass schreibe ich hier mal ganz offen, sind doch nicht fehlende Unterlagen (wobei man oft das Problem hat, dass von der Buchhaltung des Insolvenzschuldners nur Rudimente vorhanden sind). Der Punkt ist, dass die Gläubiger in der ersten Gläubigerversammlung berechtigt sind, ohne...
- 19.09.2017, 10:10
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Re: Insolvenz nachträgliche Anmeldung Gebühr gerechtfertigt?
Der Praxistipp war wohl auch nicht ganz ernst gemeintPitt hat geschrieben:Ehrlich gesagt, halte ich von dem dort erwähnten Musterschreiben nixl. Da kann man dem Insolvenzverwalter auch gleich schreiben: "Bitte fechte diese Forderung an. Wir halten schon mal das Geld parat."
- 29.08.2017, 15:00
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Re: Vorl. Insolvenzverfahren - Forderungsanmeldung
Aber Vorsicht. Auch wenn man dem Gutachter / vorl. Insolvenzverwalter bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahren mitgeteilt hat, reicht dies nicht aus. Die Forderung muss nach der Verfahrenseröffnung nochmals formell zur Tabelle angemeldet werden.
- 29.08.2017, 14:57
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Re: Forderungsanmeldung
Sofern Zahlungen des Insolvenzschuldners erfolgt sind, würde ich diese bei der Historie aber nur pauschal aufführen.
- 26.08.2017, 13:16
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Re: Vergütung von Schuldner
Die Übersendung des Vergütungsantrags würde ich unterlassen. Gibt nur Diskussionsbedarf.
- 23.08.2017, 09:49
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Re: Tipps Aufbau Dezernat
Mit der Übernahme von Strukturen meine ich, dass es in der jetzigen Kanzlei doch garantiert schon andere, bereits laufende Dezernate gibt. Es macht doch - wenigstens für den Anfang - keinen Sinn, tolle Ideen zu haben und die zentralen Einheiten, wie z.B. die Buchhaltung, schimpfen, weil Du alles and...
- 22.08.2017, 12:00
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Re: Governikus
Also wenn Du mich fragst, eine umständlichere Sache als beA gibt es nicht. Aber der Meinung bin ich bekanntlich nicht erst seit gestern.
- 22.08.2017, 11:38
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Re: Governikus
Wir hatten gestern eine Schulung zum beA.
Der Mensch hat gemeint, dass Governikus für Inkassobüros, die kein elektronisches Postfach bekommen, gedacht ist. Darüber hinaus kann es sich für Kanzleien, welche Masseninkasso betreiben, lohnen.
Der Mensch hat gemeint, dass Governikus für Inkassobüros, die kein elektronisches Postfach bekommen, gedacht ist. Darüber hinaus kann es sich für Kanzleien, welche Masseninkasso betreiben, lohnen.