die Mittelgebühr beträgt 240,00 € gem. Nr. 2400 VV RVG,allerdings nur,wenn keine Erledigung (also Abhilfe) erfolgt ist.
Dann noch die 7001/7002 drauf,fertig.
Mit Erledigung noch die Erledigungsgebühr draufrechenen.
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- 27.02.2008, 12:48
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- 27.02.2008, 10:38
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@Sway:Ex-Freund.nicht Mann (Gott-Sein-SChrank). Es geht mir nur darum, dass das krankengeld ja für 2007 aber erst in 2008 gezahlt wurde.Da es eine Lohnersatzleistung ist, müsste nun damit ne Einkommensteuerklärung und nicht der Lohnsteuerjahresausgleich gemacht werden.Meine Frage ist nur:Muss ich di...
- 26.02.2008, 12:39
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- 26.02.2008, 12:34
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Hab auch noch mal ne Frage: Kann mir einer sagen, ob ich für meinen Ex-Freund ne Einkommenssteuererklärung oder nen Lohnsteuerjahresausgleich machen muss?Er hat zwar für 2007 Krankengeld bekommen,das wurde aber erst im Jahr 2008 gezahlt.Gilt ja auch als Lohnersatzleistung.Und er hat im Jahr 2007 auc...
- 26.02.2008, 12:27
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Aaalso,ich hätte erstmal nen Antrag auf erneute Abgabe der EV gestellt.Da diese ja durch die Nichterwähnung d. Autos falsch ist.Es sei denn,das Auto gehört ihr gar nicht. Des Weiteren würde ich dann den GV losschicken mit dem Auftrag,sämtliche Unterlagen,die in dem Zusammenhang mit dem Fahrzeug steh...
- 26.02.2008, 12:00
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- 26.02.2008, 11:18
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Würde es evtl. in der Art formulieren: Da die gemachten Angaben zu den Terminen nicht der Tatsache entsprechen. Muss Mr. Black aber recht geben.Du musst nen Grund angeben um aus dem Vertrag rauszukommen.Es sei denn, es ist im Vertrag/AGB ne Rücktrittsklausel drin,die besagt,dass man ohne Angabe von ...
- 26.02.2008, 11:13
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- 26.02.2008, 11:00
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