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von Janina
17.09.2008, 10:10
Forum: Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung
Thema: Abrechnung KFA
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hä, nochmal
Termin hat stattgefunden, also 1,2 Nr. 3202 RVG
bei VU wären es aber 0,5 Nr. 3203 RVG
ABER bei einem Anerkenntnisurteil rechne ich die volle 1,2 gem. 3202 VV RVG ab.
Und was mache ich mit dem Unterbevollmächtigten in dem Termin?
von Janina
17.09.2008, 10:05
Forum: Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung
Thema: Abrechnung KFA
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Es ist ja ein Berufungsverfahren.
Ich rechne dann: 1,6
und wie hoch ist die Terminsgebühr für den UB?
von Janina
17.09.2008, 10:01
Forum: Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung
Thema: Abrechnung KFA
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Ah, da muss ich noch mal schauen bez. der Gebührenteilung.
Es erging aber ein Annerkentnisurteil, rechne ich dafür eine Einigungsgebühr ab?
von Janina
17.09.2008, 09:46
Forum: Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung
Thema: Abrechnung KFA
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Hallo ich hab da mal ein Problem. Ich soll ein KfA in einer Berufungssache beantragen. Dieser geht doch an das erstinstanzliche Gericht mit dem Az. des ersten Gericht? In dieser Sache war aber ein Unterbevollmächtigter von uns beauftragt gewesen, wie rechne ich die Berufungssache ab? Kann mir da jem...
von Janina
04.09.2008, 11:23
Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
Thema: KFA
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Ach so, jetzt habe ich es, vielen Dank....

aber eine frage habe ich da noch. Der schuldner war ja früher unser Mandant, den VU haben wir in eigener Sache erlassen. Wie sieht es mit der MwSt aus, soll ich diese auch festsetzen lassen?
von Janina
04.09.2008, 11:06
Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
Thema: KFA
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heißt es, wenn ein VU erlassen wird, bekommen wir trotzdem eine Terminsgebühr, obwohl gar kein Termin stattgefunden hat?
von Janina
04.09.2008, 11:05
Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
Thema: KFA
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Ich meine die Anrechnung gem. 3305 Satz 2 VV RVG
+Nr. 7002 Gebühr geht in Verfahrensgebühr über, oder???
bin jetzt total verwirrt,...hilfe....
von Janina
04.09.2008, 10:51
Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
Thema: KFA
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Ich soll in einer ZV-Sache einen KfA beantragen. Rechne ich dann wie folgt ab. 3305 +3305 Anrechnung, das Schuldner Widerspruch eingelegt hat +3100 +3104 (Es hat aber kein Termin stattgefunden, soll ich diese Gebühr trotzdem festsetzen lassen, es erging nämlich ein VU???) +7002 +7008 und zzgl. die G...
von Janina
12.08.2008, 09:28
Forum: Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung
Thema: RA-Kosten
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ich habe eine Frage, und zwar bei der Abrechnung.
Der RA bekommt ja eine Gebühr gem. 7003 und 7005 wenn einen Gerichtstermin wahrzunehmen hat. Bekommt er diese gebühren auch, wenn einen Ortstermin wahrzunehmen hat?
von Janina
08.08.2008, 09:13
Forum: Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung
Thema: EV und ZV eine Angelenheit?
Antworten: 54
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mein chef, hatte das auch gesagt....
vielen Dank :-)