Drittschuldner ist die jeweilige Bezügestelle. Für alles weitere
http://www.verwaltungsvorschriften-im-i ... 852514.htm
Und bitte mit dem VG aufpassen, da nicht jeder Soldat kasernierungspflichtig ist oder freiwillig dort lebt.
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- 19.03.2021, 11:12
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Drittschuldner bei Pfändung von Soldatenbesoldung
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- 19.03.2021, 08:30
- Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
- Thema: Synergieeffekt
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Re: Synergieeffekt
Zum Thema Diktate: ich mag sie zwischendurch ganz gern mal aber für bloßes Tippen und Akten sortieren, suchen oder was auch immer braucht man definitiv keine Reha und wird auch Probleme haben dafür eine zu finden. Das gehört sich alles zum Job dazu, aber ZV, Abrechnungen und auch mal eigenständig P...
Re: Insolvenz
Wenn du die Schuldenbereinigung vor IA gemacht hast, dann kennt sie die vermeintliche Forderung, sollte sie zumindest. Unabhängig davon, das Insolvenzverfahren ist aufgehoben. Der vormalige InsVw kann also erstmal nichts machen. Aber sollte deine Mandantin einen möglichen Prozess gewinnen, stehen d...
- 15.03.2021, 09:48
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- Thema: Weiterentwicklung, Veränderung
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Re: Weiterentwicklung, Veränderung
Also ich würde nicht sagen, dass es ein nutzloses Scheinchen ist. Man darf auch nicht vergessen, gerade was Fristen angeht, besteht ein erhebliches Problem, wenn diese nicht von entsprechend qualifiziertem Fachpersonal eingetragen werden. Grundsätzlich ist es aber so, dass viele Kanzleien (und nich...
Re: Insolvenz
Kleiner Tipp am Rande: Ruf doch mal beim InsVw/Treuhänder an und frage nach, ob die angebliche Forderung angegeben wurde. Vielleicht wurde die Forderung ja angegeben (für den Forderungseinzug) und es gab Gründe für die nichterfolgte Geltendmachung.
- 11.03.2021, 06:03
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Vollstreckungsmöglichkeiten etc.
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Re: Vollstreckungsmöglichkeiten etc.
Danke Dir! Das würde heißen, der Sohn, gvd. Eltern wäre mein Drittschuldner. Nach deiner Schilderung der Sohn. Wenn die Pfändungsfreibeträge hier nicht gelten, bedeutet das dann, ich kann den vollen Lohn mit 900,00 € pfänden, der auf dem Konto des Sohnes eingeht? Ja sowie alle weiteren Zahlungen di...
- 10.03.2021, 19:48
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Räumung + Pfändung mit anschl. VAK
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Re: Räumung + Pfändung mit anschl. VAK
Die Aufbewahrung sollte kein Problem sein. Im Zweifel verbleiben die Sachen den Monat noch in der Wohnung. Vielen Dank auf jeden Fall, du hast mir sehr geholfen.
- 10.03.2021, 09:05
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Vollstreckungsmöglichkeiten etc.
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Re: Vollstreckungsmöglichkeiten etc.
Ich würde den Auszahlungsanspruch gegenüber dem Sohn pfänden. Für Zahlungen auf Konten Dritter gelten nämlich die Pfändungsfreibeträge nicht.
Re: Insolvenz
So verändert sich der Sachverhalt vollständig. Zum Einen: Es muss geprüft werden, auf welcher Grundlage das Honorar überhaupt zurückgefordert wird und ob die Verjährung durch die Einleitung des Mahnverfahrens überhaupt wirksam gehemmt werden konnte. Das zu prüfen und zu beurteilen ist deine Aufgabe...
- 08.03.2021, 17:59
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Räumung + Pfändung mit anschl. VAK
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Re: Räumung + Pfändung mit anschl. VAK
Nein, Haftbefehlsantrag wurde zurückgenommen (dauert derzeit zu lange).
Aus Kosten- und Zeitgründen würde sich die beschränkte Räumung anbieten. Aber mein Chef ist da offen, falls sich die unbeschränkte R. als bessere Variante erweisen sollte.
Aus Kosten- und Zeitgründen würde sich die beschränkte Räumung anbieten. Aber mein Chef ist da offen, falls sich die unbeschränkte R. als bessere Variante erweisen sollte.