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von kat90
07.01.2010, 16:53
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: MB - vorgerichtliche Anwaltskosten
Antworten: 4
Zugriffe: 1756

ich trage immer bei der vorgerichtlichen Tätigkeit die reine Gebühr (meistens 1,3) also ohne MwSt und Pauschale ein. Dannach gehts weiter mit dem anzurechenbarem Teil. Dort trage ich immer dann den Differenzbetrag ein, der angerechnet wird. Also wenn unsere Gebühr z. B. 1,3 = 32,50 € ist (bei einem ...