Die Suche ergab 1 Treffer
- 07.01.2010, 16:53
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: MB - vorgerichtliche Anwaltskosten
- Antworten: 4
- Zugriffe: 1756
ich trage immer bei der vorgerichtlichen Tätigkeit die reine Gebühr (meistens 1,3) also ohne MwSt und Pauschale ein. Dannach gehts weiter mit dem anzurechenbarem Teil. Dort trage ich immer dann den Differenzbetrag ein, der angerechnet wird. Also wenn unsere Gebühr z. B. 1,3 = 32,50 € ist (bei einem ...